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Rechtsmeldung Polen Umweltschutzrecht

Neue Verordnung über nicht erfassungspflichtige Abfälle

In Polen ist schon seit längerem die Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt über die Arten und Mengen nicht erfassungspflichtiger Abfälle in Kraft.

Von Marcelina Nowak | Bonn

Die neue Verordnung passt die polnischen Vorschriften an die EU-Gesetzgebung an. Die Unternehmen sind verpflichtet alle gefährlichen Abfälle zu erfassen. Dementsprechend müssen Unternehmen alle gefährlichen Abfälle ungeachtet der Menge in die Abfall-Datenbank (BDO-Datenbank) eintragen.

Die Pflicht zur Eintragung in die BDO-Datenbank obliegt insbesondere Rechtsträgern, die:

  • Geräte in das Inland einführen sowie die autorisierten Vertreter dieser Rechtsträger;
  • Hersteller, Importeure und innergemeinschaftliche Erwerber von Verpackungen;
  • Produkte in Verpackungen in das Inland einführen;
  • andere Abfälle als Kommunalabfälle erzeugen;
  • Unternehmer sind, die Einzel- oder Großhandelsgeschäfte betreiben und Einkaufstaschen aus Kunststoff anbieten.

Wenn die oben genannten Rechtsträger keine Eintragung vornehmen oder auch eine fehlerhafte Eintragung erfolgt, kann ein Bußgeld bis 1 Million Zloty verhängt werden.

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