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Rechtsmeldung Polen Umweltschutzrecht

Neues Pfandsystem bedeutet mehr Aufwand

Seit dem 1. Oktober 2025 gibt es in Polen ein Pfandsystem. Für Unternehmen gibt es einiges zu beachten. 

Von Marcelina Nowak | Bonn

Das Pfandsystem wurde durch das Gesetz vom 27. November 2024 zur Änderung des Gesetzes über die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen und bestimmter anderer Gesetze eingeführt. Grundlage war die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (die sogenannte SUP-Richtlinie). 

Das Pfandsystem umfasst Einwegverpackungen für Kunststoffgetränke mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern, Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter und Mehrweg-Glasflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1,5 Litern.

Die Kosten für die Einführung und Aufrechterhaltung des Pfandsystems werden von Unternehmern getragen, die Getränke in Verpackungen auf dem Markt bringen. Den Verbrauchern entstehen keine zusätzlichen Kosten, da ihnen das Pfand bei der Rückgabe zurückerstattet wird. 

Das Pfandsystem bringt verwaltungsrechtliche Herausforderungen mit sich. Zum einem muss eine präzise Pfandverfolgung bestehen und zum anderen eine korrekter Anpassungen der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage für nicht zurückgegebene Pfande erfolgen. Dazu kommt die Koordinierung zwischen Herstellern, Betreibern, Einzelhändlern und Steuerbehörden. Die Unternehmen müssen ihre Rechnungslegungssysteme anpassen, damit die Mehrwertsteuervorschriften des Pfandsystems eingehalten werden. Dann muss eine transparente Berichterstattung möglich sein, damit Strafen wegfallen.

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