Recht kompakt | Usbekistan | Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Usbekistan: Rechtlicher Rahmen der "Grünen Wirtschaft"
Umweltrecht und Nachhaltigkeit in Usbekistan – Rechtsrahmen, Genehmigungen und Berichtpflichten. (Stand: 10.10.2025)
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Das Umweltrecht in Usbekistan ist in der Verfassung verankert und wird durch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen konkretisiert. Die Regierung verfolgt eine ambitionierte Transformationsstrategie zur grünen Wirtschaft bis 2030. Das Ziel ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die Förderung erneuerbarer Energien und die Einführung eines Systems zur Emissionsüberwachung.
Grüne Zertifikate und Berichtpflichten
Ab dem 1. Juni 2023 werden an Unternehmen vergeben, die eine nachhaltige Produktion betreiben. Das ist dann der Fall, wenn die ökologischen Auswirkungen durch die Produktion begrenzt werden.
Zudem gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Berichts- und Überwachungspflichten hinsichtlich der Treibhauserfassung. Dies hat auch Auswirkungen auf Investitionsprojekte. Denn die Projekte werden bereits in der Planungsphase und unmittelbar vor dem Beginn des Projekts auf Potenzial zur Verringerung von Treibhausemissionen geprüft.
Umweltrechtliche Grundlagen
Die Umweltvorschriften in Usbekistan werden unter anderem durch das Umweltschutzgesetz (Tabiatni muhofaza qilish to‘g‘risida Nr. 754-XII) und die Bestimmungen über die Grenzwerte für Emissionen und Schadstoffe geregelt. Diese Gesetze legen die Grenzwerte für die Umweltverschmutzung für Unternehmen und Verbraucher fest und regeln die Umweltnutzung.
Umweltgenehmigungen
Ob für ein Vorhaben eine Genehmigung einzuholen ist hängt von der Art der Objektnutzung und der Tätigkeit ab. Das Gesetz unterscheidet zwischen der allgemeinen (kostenfrei, für die Allgemeinheit) und der besonderen Nutzung (kostenpflichtig, auf Grundlage der unternehmerischen Lizenz). Die Umweltauflagen gelten in der Regel für fünf Jahre. Die Anforderungen können aber bei Änderungen der Produktion oder per behördlichem Beschluss geändert werden.
Sie werden in vier Kategorien auf Grundlage eines staatlichen Umweltgutachtens eingeteilt. Für die Einteilung spielt das Grad es Risikos der Auswirkungen auf die Umwelt eine Rolle, darunter:
- Kategorie I (A) – hohes Risiko (Autobahnen, U-Bahnen, Flughäfen, Kernkraftwerke, Ölfelder etc.);
- Kategorie II (B) – durchschnittliches Risiko (Flugplätze, Mülldeponien, Grundwasserentnahmestellen, Dämme etc.);
- Kategorie III (C) – geringes Risiko (lokale Straßen, Tankstellen, Märkte usw.);
- Kategorie IV (C+) – allgemeines Risiko (Autoservice, Autowaschanalage, Teppichgeschäft, Steinverarbeitung usw.)
Ohne ein gültige Umweltgenehmigung (grünes Zertifikat) können Unternehmen, die Produkte herstellen oder Dienstleistungen aus der Kategorie I und II erbringen, ab dem 1. Oktober 2025 keine Konformitätsbescheinigung für ihre Produkte erhalten.
Das Verfahren zur Erteilung wird durch die Sonderverordnung Nr. 230 vom 15. April 2025 geregelt.
Unternehmen müssen je nach Branche und Projektart mehrere Genehmigungen einholen, insbesondere bei Bauvorhaben oder industrieller Produktion.
Für Umweltgenehmigungen sind mehrere Behörden zuständig:
- Staatskomitee für Ökologie und Umweltschutz: Genehmigung von Abfalllagerung, Festlegung von Umweltstandards;
- Gesundheitsministerium: Hygienezertifikate für Produkte aus Recyclingprozessen;
- Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung: Koordination von Klimaschutzmaßnahmen;
- Staatskomitee für Arbeitssicherheit: Kontrolle bei Industrieabfällen und Strahlungsschutz;
- Ministerium für Energie: Zertifikate und Genehmigungen im Bereich der Erneuerbaren Energien und des Wasserstoffs;
- Ministerium für Wasserwirtschaft: Genehmigung für Wassernutzung.
Berichtpflichten
Unternehmen sind zudem verpflichtet Umweltberichte an das Staatskomitee für Ökologie und Umweltschutz vorzulegen, wenn sie Emissionen und Schadstoffe in die Umwelt durchführen und Abfälle entsorgen. Anhand des abgegeben Berichts wird die Steuer für die Umweltverschmutzung und Abfallbeseitigung berechnet.
Die Umweltberichte müssen jeweils viertel oder jährlich an das staatliche Komitee für Ökologie und Umweltschutz übermittelt:
- Kategorien I und II – vierteljährlich;
- Kategorien III und IV – jährlich.
Die Übermittlung erfolgt über ein spezielles Portal. Über das Portal kann auch die Höhe der Umweltabgabe und der Schulden überprüft sowie Berichte für vergangenen Zeiträume aufgerufen werden. Der Umweltbericht kann auch in Papierform bei den Gebietsabteilungen des Staatlichen Komitees abgegeben werden.
Bauwirtschaft: Umweltrechtliche Anforderungen
Die Bautätigkeit unterliegt dem Städtebaugesetzbuch sowie der Verordnung Nr. 200 des Ministerkabinetts vom 20. April 2022 über einheitliche administrative Bauvorschriften. Für Bauprojekte sind folgende Dokumente erforderlich:
- Technisch-wirtschaftliche Begründung: Nachweis der besten technologischen Lösung
- Projekt- und Kostendokumentation: Detaillierte Planung und Finanzierungsvolumen
- Arbeitsunterlagen: Technische Details für die Bauausführung
Die Genehmigung erfolgt durch den Rat für Architektur und Städtebau sowie durch sektorale Behörden und kann unter andrem über my.soliq.uz beantragt werden. Umweltaspekte sind integraler Bestandteil der Projektprüfung, darunter:
- Umweltverträglichkeitsprüfung – Muss vor Baubeginn durchgeführt werden, um mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt zu überprüfen;
- Emissionsprüfung – Prüfung der Grenzwerte von Emissionen von Schadstoffen, die in die Atmosphäre, Wasser oder den Boden ausgeschieden werden;
- Einhaltung des Programms "Yašil Makon" (Green Space) – Das Programm dient der Erhaltung von Grünflächen; Vermeidung von Schäden an Flora und Fauna;
- Einhaltung des Prinzipien der "Grünen Wirtschaft"
Verstöße gegen Umweltauflagen können zur Entziehung der Baugenehmigung und zu Sanktionen führen.