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Neuseeland: Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Rechtliche Regelungen zum Umweltrecht finden sich unter anderem im Enviornment Act 1986 sowie im Resource Management Act 1991. (Stand: 28.10.2025)
31.10.2025
Von Jan Sebisch | Bonn
Das zentrale Gesetz des Umweltschutzrechts in Neuseeland ist der Enviornment Act 1986. Er bildet die Grundlage der neuseeländischen Umweltverwaltung beziehungsweise die Grundlage für das Ministry for the Environment als führende Regierungsbehörde für Umweltpolitik sowie für das Office of the Pariamentary Commissioner for the Environment, das als unabhängige Kontrollinstanz fungiert und die Regierung in Umweltfragen berät. Im Environment Act 1986 finden sich die wesentlichen Prinzipien des neuseeländischen Umweltschutzes. Er verpflichtet unter anderem dazu, bei allen Entscheidungen über die Nutzung natürlicher und physischer Ressourcen das Ökosystem, die Nachhaltigkeit natürlicher Ressourcen sowie die Bedürfnisse zukünftiger Generationen zu berücksichtigen. Ziel des Gesetzes ist es, ökologische, soziale und wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen und eine langfristig nachhaltige Umweltpolitik sicherzustellen.
Neben diesem Rahmengesetz bildet der Resource Management Act 1991 (RMA) das operative Kernstück des Umweltschutzrechts. Er regelt insbesondere die Nutzung von Land, Wasser, Luft und Küstengewässern sowie die Genehmigungspflicht für Bau- und Infrastrukturprojekte. Der RMA verfolgt den Ansatz der nachhaltigen Bewirtschaftung (sustainable management) und verpflichtet die neuseeländischen Behörden, die Umweltauswirkungen jeder Maßnahme zu prüfen und öffentliche Beteiligungen zu ermöglichen.
Derzeit befindet sich das neuseeländische Umweltrecht in einem Reformprozess. Ziel ist es, das bisherige System zu vereinfachen und stärker auf ökologische Grenzen und Klimaanpassungen auszurichten. Obwohl die geplanten Nachfolgergesetze des RMA, wie zum Beispiel der Built Enviornment Act 2023 wieder aufgehoben worden sind, arbeitet die neuseeländische Regierung weiterhin an einem modernen, effizienteren Rechtsrahmen, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und eine nachhaltige Entwicklung gleichermaßen gewährleisten soll.
 
