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Ruanda: Steuerrecht

Nachstehend finden Sie einen Überblick über das ruandische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Ruanda gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlagen des ruandischen Körperschaft-, Einkommen- und Mehrwertsteuerrechts sind das Law N°027/2022 of 20/10/2022 establishing taxes on income/Loi établissant les impôts sur le revenue sowie das dazugehörige Amendment, das Law N°049/2023 of 05/09/2023 establishing value added tax/Loi établissant la taxe sur la valeur ajoutée und das Law N°020/2023 of 31/03/2023 on tax procedures/Loi portant procédures fiscales.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist im Law N°027/2022 of 20/10/2022 establishing taxes on income/Loi établissant les impôts sur le revenue und dem dazugehörigen Amendment geregelt. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt 30 Prozent. Kleine Unternehmen unterliegen einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 3 Prozent ihres Umsatzes. Sie können sich jedoch auch für den allgemeinen Steuersatz entscheiden. Kleinstunternehmen zahlen einen progressiven pauschalen Steuersatz, der von ihrem Jahreseinkommen abhängig ist und zwischen 60.000 und 300.000 Ruanda-Franc beträgt. Als Kleinstunternehmen gilt, wer ein Jahreseinkommen von weniger als 12 Millionen Ruanda-Franc erwirtschaftet. Jedes Unternehmen, das einen Jahresumsatz zwischen 12 Millionen und 20 Millionen Ruanda-Franc aufweist, gilt hingegen als kleines Unternehmen.

Einkommensteuer

Auch die Einkommensteuer ist im Law N°027/2022 of 20/10/2022 establishing taxes on income/Loi établissant les impôts sur le revenue und dem dazugehörigen Amendment geregelt. Wer in Ruanda ansässig ist, zahlt Einkommensteuer auf sein weltweit erwirtschaftetes Vermögen. Wer nicht in Ruanda ansässig ist, zahlt hingegen nur auf sein vor Ort erlangtes Vermögen Einkommensteuer.

Die Einkommensteuersätze sind in Ruanda vom 28. Oktober 2022 bis zum 27. Oktober 2023 wie folgt gestaffelt:

Zu versteuerndes Jahreseinkommen (in Ruanda-Franc)

Steuersatz (in Prozent)

Bis 720.0000
720.001-1.200.00020
Über 1.200.00030

Seit dem 28. Oktober 2023 gelten folgende Steuersätze:

Zu versteuerndes Jahreseinkommen (in Ruanda-Franc)

Steuersatz (in Prozent)

Bis 720.0000
720.001-1.200.00010
1.200.001-2.400.00020
Über 2.400.00030

Daneben gibt es einen speziellen Steuersatz für Gelegenheitsarbeit, unter der das Gesetz die Ausübung ungelernter Tätigkeiten ohne den Einsatz von Maschinen oder Geräten versteht, die besondere Fähigkeiten erfordern. Diese Tätigkeit darf allerdings an nicht mehr als 30 Tagen in einem Steuerjahr ausgeübt werden.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist in Ruanda im Law N°049/2023 of 05/09/2023 establishing value added tax/Loi établissant la taxe sur la valeur ajoutée geregelt. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 18 Prozent. Auf bestimmte Güter und Dienstleistungen ist ein Steuersatz in Höhe von 0 Prozent anwendbar. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Exportgüter, Waren, die in speziellen, von der Umsatzsteuer befreiten Geschäften verkauft werden, oder Waren und Dienstleistungen, die für genau definierte Empfänger bestimmt sind, beispielsweise Diplomaten oder internationale Organisationen. Die vollständige Liste ist in Art. 7 Law N°049/2023 of 05/09/2023 establishing value added tax/Loi établissant  la taxe sur la valeur ajoutée zu finden. Andere Waren und Dienstleistungen, beispielsweise in den Bereichen der Wasserversorgung oder des Gesundheits- oder Bildungssektors, sind von der Umsatzsteuer befreit. Die vollständige Liste ist in Art. 8 Law N°049/2023 of 05/09/2023 establishing value added tax/Loi établissant la taxe sur la valeur ajoutée abrufbar.

Ausländische Dienstleistungserbringer sind nicht verpflichtet, sich in Ruanda umsatzsteuerlich zu registrieren. Auf Dienstleistungen von einem ausländischen Unternehmen findet eine Art Reverse-Charge-Mechanismus Anwendung. Der ruandische Dienstleistungsempfänger ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Umsatzsteuer zu entrichten.

Registrierung

Wer in Ruanda steuerpflichtige Leistungen in Höhe von mehr als 20 Millionen Ruanda-Franc pro Jahr oder 5 Millionen Ruanda-Franc im Quartal erbringt, ist verpflichtet, sich bei der Finanzbehörde Rwanda Revenue Authority (RRA) zu registrieren. Ein Unternehmen, deren Umsatz unter diesen Schwellenwerten liegt, kann sich freiwillig umsatzsteuerlich registrieren.

Weitere Informationen zum ruandischen Steuerrecht sind auf der Webseite der Finanzbehörde Rwanda Revenue Authority (RRA) erhältlich.

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