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Recht kompakt | Senegal | Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Senegal

Für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ist für deutsche Staatsbürger kein Visum erforderlich.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Es genügt ein bis sechs Monate über die Reisezeit hinaus gültiger Reisepass. Darüber hinaus sind bei der Einreise regelmäßig Nachweise über die Unterkunft während des Aufenthaltes und den Rückflug zu erbringen.

Bei längeren Aufenthalten im Land wird eine Aufenthaltsgenehmigung (carte d’identité d’étranger) benötigt. Für die Beantragung sind unter anderem eine Geburtsurkunde, ein Führungszeugnis, Passfotos und eine beglaubigte Kopie des Reisepasses einzureichen. Außerdem ist ein ärztliches Attest von einem in Senegal niedergelassenen Arzt einzuholen.

Weitere Informationen – auch über kurzfristige Änderungen der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen – erhalten Sie auf den Webseiten der Botschaft der Republik Senegal in Deutschland und des senegalesischen Innenministeriums (Ministère de l’Intérieur).  

Aufgrund der Coronapandemie können die üblichen Visabestimmungen abweichen. Insbesondere können ein verpflichtender Covid19-Test, ein Impfnachweis, Quarantäneregelungen oder ein Einreiseverbot gelten. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass die Einreisebestimmungen kurzfristig geändert werden oder die Einreise beschränkt wird. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Senegal sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes erhältlich. Dort befinden sich auch die derzeit geltenden Reise- und Sicherheitshinweise.

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