Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung Serbien Registerrecht

Serbien regelt Unternehmensregistrierung neu

Das neue Gesetz über Unternehmensregistrierung ist am 5. August 2023 in Kraft getreten. Es berücksichtigt die Digitalisierung der Verwaltung und führt neue Regelungen ein.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Das neue Regelwerk präzisiert das Registrierungsverfahren bei der Agentur für Unternehmensregister (Agencija za privredne registre). Es trägt der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Rechnung und ist eine Reaktion auf das im Mai 2023 eingeführte elektronische Gründungsverfahren. 

Das Unternehmensregister ist eine zentrale Datenbank, die relevante Informationen über die Registrierung, Änderung und Löschung von Unternehmensdaten und Registrierungsdokumenten enthält. Die eingeführten Änderungen betreffen unter anderem die Regelungen über zwingende Inhaltsangaben. So ist eine der Neuerungen die verpflichtende Angabe der E-Mail-Adresse. Diese Angabe ist notwendig, um den Registrierungsprozess einzuleiten und die Kommunikation mit der Agentur zu ermöglichen. 

Zudem gibt es neue Anforderungen an die Angaben bei Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfanges der Beteiligung: Ausländische Unternehmen müssen ein Dokument vorlegen, das die Identität der Person bestätigt. Das Dokument muss ins Serbische übersetzt und beglaubigt werden. Für Änderung in Bezug auf die Registrierung der Gesellschaft, wie zum Beispiel die Einzahlung einer Geldeinlage, ist eine Bestätigung der Bank darüber erforderlich.

Das Gesetz über das staatliche Unternehmensregister und die Registrierung von Unternehmen wurde am 28. Juli 2023 amtlich veröffentlicht.

Zum Thema:

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.