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Rechtsmeldung Singapur Umsatzsteuer
Zum 1. Januar 2023 ist der Standardsatz der "Goods and Services Tax" (GST) in Singapur auf 8 Prozent gestiegen. Auch nicht-digitale B2C-Dienstleistungen werden steuerpflichtig.
09.01.2023
Von Julia Merle | Bonn
Es ist die erste von zwei Stufen der Umsatzsteuererhöhung. Bislang hatte der Standardsatz der singapurischen Umsatzsteuer bei 7 Prozent gelegen, zum Jahresbeginn 2023 hob der Stadtstaat diesen auf 8 Prozent an. Eine weitere Erhöhung der GST um wiederum 1 Prozent ist ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Die Einnahmen aus der Steuererhöhung sollen insbesondere der Gesundheitsfürsorge zugutekommen.
Hatten bisher lediglich importierte digitale B2C-Dienstleistungen der GST unterlegen, sind nunmehr auch nicht-digitale Ferndienstleistungen, die ausländische Unternehmen an in Singapur ansässige und nicht GST-registrierte Kunden erbringen (B2C), grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Dafür müssen die Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten:
So ist die Registrierung als "Overseas Vendor" (ausländischer Verkäufer) bei
Ist der Kunde in Singapur umsatzsteuerregistriert, findet gegebenenfalls ein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung.
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