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Rechtsmeldung Singapur Umsatzsteuer

Änderungen bei der singapurischen Mehrwertsteuer

Zum 1. Januar 2023 ist der Standardsatz der "Goods and Services Tax" (GST) in Singapur auf 8 Prozent gestiegen. Auch nicht-digitale B2C-Dienstleistungen werden steuerpflichtig.

Von Julia Merle | Bonn

Es ist die erste von zwei Stufen der Umsatzsteuererhöhung. Bislang hatte der Standardsatz der singapurischen Umsatzsteuer bei 7 Prozent gelegen, zum Jahresbeginn 2023 hob der Stadtstaat diesen auf 8 Prozent an. Eine weitere Erhöhung der GST um wiederum 1 Prozent ist ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Die Einnahmen aus der Steuererhöhung sollen insbesondere der Gesundheitsfürsorge zugutekommen. 

Hatten bisher lediglich importierte digitale B2C-Dienstleistungen der GST unterlegen, sind nunmehr auch nicht-digitale Ferndienstleistungen, die ausländische Unternehmen an in Singapur ansässige und nicht GST-registrierte Kunden erbringen (B2C), grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Dafür müssen die Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten:

So ist die Registrierung als "Overseas Vendor" (ausländischer Verkäufer) bei

  • einem globalen Jahresumsatz von mehr als 1 Million Singapur-Dollar (S$; entspricht ca. 700.000 Euro) sowie
  • digitalen und nicht-digitalen Leistungen an in Singapur ansässige Endverbraucher von über 100.000 S$ pro Jahr erforderlich.

Ist der Kunde in Singapur umsatzsteuerregistriert, findet gegebenenfalls ein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung.

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