Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsbericht | Slowenien | Investitionsanreize

Neues slowenisches Gesetz zur Finanzierung des Wiederaufbaus

Das Gesetz sieht neben Hilfen für Unternehmen und Investitionsanreizen unter anderem eine befristete Erhöhung der Körperschaftsteuer vor.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Das Parlament hat am 23. November 2023 den Entwurf zum Gesetz über den Wiederaufbau, die Entwicklung und die Bereitstellung von Finanzmitteln angenommen. Ziel des Gesetzes ist, Maßnahmen zu ergreifen, um den Wiederaufbau der im August 2023 überschwemmten Gebiete zu beschleunigen und künftigen Naturkatastrophen zu schützen. Dazu gehören: Der Wiederaufbau, die Beschleunigung der Verwaltungstätigkeit in den betroffenen Gebieten und die Unterstützung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und der Bevölkerung.  

Betroffene Unternehmen erhalten Hilfe

Die Regierung unterstützt betroffene Unternehmen durch eine Kreditgarantie mit einem vertraglich vereinbarten Zinszuschuss. Sie verbürgt sich für einen Teil des Geschäftsrisikos der Banken und subventioniert 30 Prozent der Zinsen der Kreditnehmer. Für die Bürgschaften ist ein Volumen von 500 Millionen Euro vorgesehen. Für die Landwirtschaft ist eine staatliche Garantie für Vorauszahlungen aus dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehen. Der Gesetzesentwurf sieht auch individuelle Ausnahmen vor, zum Beispiel die Aussetzung der Steuerzahlung für ein abgemeldetes Fahrzeug, wenn es durch Hochwasser oder Lawinen weggespült oder überschwemmt wurde.

Regierung schafft Anreize für Investitionen

Das Gesetz sieht auch Anreizmaßnahmen für Investitionen vor. Begünstigt werden Unternehmen, die direkte Schäden durch die Naturkatastrophe erlitten haben. Sie können bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Antrag auf Kofinanzierung stellen. Der Antrag erfolgt nach dem im Investitionsförderungsgesetz festgelegten Verfahren. Anträge, die für den Wiederaufbau und die Entwicklung der betroffenen Gebiete bestimmt sind, werden bevorzugt behandelt. Es muss sich also um Investitionen handeln, die für die Entwicklung der slowenischen Wirtschaft äußert wichtig sind. Daher wird der Schwellenwert für öffentliche Aufträge auf 1 Million Euro angehoben.

Der Gesetzentwurf regelt auch den freien Verkauf von kommunalen Immobilien, die sich im Besitz des Wohnraumfonds der Republik Slowenien befinden. Ziel der Maßnahme ist es, zusätzliche Flächen für den Bau und die Sanierung von gemeinnützigen Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen. 

Zudem können investierende Unternehmen eine Verlängerung der Baugenehmigung für Investitionen in den betroffenen Gebieten um bis zu zwei Jahre beantragen. Gleichzeitig haben die Gemeinden mehr Zeit, einen detaillierten kommunalen Raumordnungsplan für die Sanierung zu verabschieden. 

Höhere Körperschaftsteuer zur Finanzierung des Wiederaufbaufonds 

Um Projekte und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau stehen, zu finanzieren, wird ein Sonderfonds eingerichtet. Da dieser nicht aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden soll, werden die Finanzmittel durch zwei Maßnahmen sichergestellt:

  • Die erste Maßnahme sieht eine Erhöhung der Körperschaftsteuer von 19 auf 22 Prozent für die Jahre 2024 bis 2028 vor;
  • Die zweite Maßnahme sieht eine befristete Steuer in Höhe von 0,2 Prozent der Bilanzsumme (Wert aller Vermögensaktiva) für slowenische Banken und Zweigstellen ausländischer Banken für die Jahre 2024 bis 2028 vor. 

Die neue Bankensteuer kann durch Spenden für den Wiederaufbau und die Beseitigung der Folgen der Überschwemmung oder in der Höhe des zusätzlichen Körperschaftsteuerbetrags reduziert werden. 

Zum Thema:

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.