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Zollbericht Südafrika Fahrzeuge

Einfuhrbestimmungen für Kfz und Kfz-Teile in Südafrika

Der Marktzugang ist denjenigen Fahrzeugen und Fahrzeugteilen vorbehalten, die den in Südafrika geltenden Normen entsprechen.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Bei der Einfuhr von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen in Südafrika sollten Im- und Exporteure ihre Pflichten kennen. Denn häufig sind bestimmte Standards einzuhalten, Dokumente einzuholen und neben den Einfuhrzöllen noch weitere Abgaben zu leisten. 

Einfuhrabgaben beachten

Einfuhrzölle

Die Einfuhrzölle für Fahrzeuge und Fahrzeugteile sind unterschiedlich. Der Zollsatz nach dem Most-Favoured-Nation-Prinzip der Welthandelsorganisation (MFN) liegt derzeit zwischen null und 25 Prozent. Im Rahmen des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den SADC-Staaten (EU-SADC-WPA) können Ursprungswaren von Präferenzzöllen profitieren, sofern die Voraussetzungen gegeben sind und die entsprechenden Nachweise vorliegen.

Zollabgaben für die Einfuhr ausgewählter Fahrzeuge und Fahrzeugteile in Südafrika

Zolltarifnummer

Warenbeschreibung (Wortlaut im südafrikanischen Zolltarif)

MFN-Zollsatz in Prozent

Präferenzzollsatz (EU-SADC-WPA) in Prozent

Fahrzeuge

8703.23.90

Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge, mit einem Kolbenverbrennungsmotor und einem Hubraum von 1500 cm³ bis 3000 cm³

25 

18

8703.80.90

Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge, die nur mit Elektromotor angetrieben werden

25

25

8704.10.90

Muldenkipper für den Off-Highway-Einsatz

0

0

8705.10

Kranwagen

0

0

8711.10

Krafträder, einschließlich Mopeds, mit Hubkolbenverbrennungsmotor und einem Hubraum von bis zu 50 cm³

0

0

Fahrzeugteile

8708.30.03

Scheibenbremsbeläge, montiert, für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 

30

10

8714.10.10

Felgen inkl. Reifen, für Motorräder einschließlich Mopeds

0

0

Die Tabelle stellt lediglich eine Auswahl an KFZ sowie KFZ-Teilen dar.Quelle: Customs and Excise Act, Schedule 1 / Part 1 / Section XVI / Chapter 87


Bemessungsgrundlage für die Festsetzung und Erhebung der Wertzölle ist der Zollwert. Dies ist in der Regel der Transaktionspreis, also der im Rahmen eines Kaufgeschäfts zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf fob-Basis (free on board). Soweit erforderlich, ist der Transaktionspreis entsprechend zu korrigieren (Zuschläge/Abzüge). 

Einfuhrumsatzsteuer

Die südafrikanische Einfuhrumsatzsteuer fällt bei jeder Wareneinfuhr in das südafrikanische Zollgebiet an. Der Normalsatz liegt bei 15 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert (fob-Wert), erhöht um einen 10-prozentigen Aufschlag, zuzüglich Zoll und sonstige Einfuhrabgaben.

Bei der Einfuhr von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen fällt der Normalsatz in Höhe von 15 Prozent an, der vom mehrwertsteuerrechtlich registrierten Einführer zu entrichten ist.

Weitere Abgaben

Neben den produktspezifischen Einfuhrzöllen und der Einfuhrumsatzsteuer können bei der Einfuhr weitere Abgaben anfallen.

Beispielsweise wird bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen der HS-Positionen 8702, 8703, 8704, 8706 eine zusätzliche wertmäßige Verbrauchsteuer erhoben, die sich wie folgt berechnen lässt: [(0,00003 x (Bemessungsgrundlage Einfuhr)) – 0,75] Prozent. Diese darf aber keineswegs mehr als 30 Prozent betragen.

Auf bestimmte Nutzfahrzeuge der HS-Positionen 8703 und 8704 wird des Weiteren noch eine zusätzliche emissionsabhängige Verbrauchsteuer erhoben. Der Steuersatz für diese spezifische Verbrauchsteuer liegt bei 132 Rand pro g/km CO2-Emission über 95g/km (Fahrzeuge HS-Pos. 8703, VST-Code 151.01) und bei 176 Rand pro g/km CO2-Emission über 175g/km (Fahrzeuge HS-Pos. 8704, VST-Code 151.02).

Bei der Einfuhr neuer, gebrauchter oder runderneuerter Reifen fällt eine Umweltsteuer auf Reifen von 2,30 Rand/kg netto an. Die Steuer wird auf lose Reifen (HS-Positionen 4011 und 4012), auf an Fahrzeugen des Kapitel 87 montierte oder mit diesen gestellte Reifen sowie auf Kompletträder (Reifen auf Felge im Sinne von HS-Position 8708) erhoben.

Normen und Standards einhalten

Fahrzeuge sowie Fahrzeugteile müssen den in Südafrika geltenden Normen und Standards entsprechen. Das South African Bureau of Standards (SABS) entwickelt sämtliche Standards. Die nationale Regulierungsbehörde National regulator for compulsory specifications (NRCS) entwickelt und überprüft alle verbindlichen Spezifikationen und technischen Vorschriften.

Fahrzeuge sowie Fahrzeugteile und Reifen unterliegen einer Zertifizierungspflicht. Bei der Einfuhr muss ein entsprechender Nachweis über die Prüfung vorgelegt werden (Konformitätsnachweis). Deutsche Zertifikate sowie Testberichte werden anerkannt, sofern diese den südafrikanischen Regeln entsprechen.

Die Regulierungsbehörde NRCS überprüft sodann die eingeführten Waren auf Konformität gemäß einem bestimmten Produktstandard. Produkte, die die Anforderungen der geltenden Standards erfüllen, werden von der NRCS mittels Letter of Authority (LOA) genehmigt. Der LOA, den nur bei der NRCS registrierte Firmen/Beteiligte erhalten, wird sowohl für die Einfuhrabfertigung als auch für den Marktzugang in Südafrika benötigt.

Zollanmeldung und Begleitpapiere vorlegen

Bevor die Waren in Südafrika eingeführt werden, bedarf es einer Eingangsmeldung über das elektronische "Cargo Processing System". Spätestens sieben Tage nach Eintreffen der Ware in Südafrika muss der Zollstelle die Zollanmeldung vorliegen. Aus dieser muss hervorgehen, ob es sich bei den Fahrzeugen sowie Fahrzeugteilen um Neuware oder Gebrauchtware handelt. Der Zollanmeldung sind zusätzlich Warenbegleitpapiere beizufügen, die je nach Produkt und Zollverfahren variieren können.

Folgende Warenbegleitdokumente sind der Zollanmeldung bei der Einfuhr von beispielsweise Kraftfahrzeugen mit einem Hubraum von bis zu 1000 cm3 , die hauptsächlich der Personenbeförderung dienen, (HS: 8703.40.31) oder Scheibenbremsen (HS: 8708.30.03) in der Regel (Abweichungen möglich) beizulegen:

  • Handelsrechnung
  • gegebenenfalls Pro-Forma-Rechnung
  • gegebenenfalls Packliste
  • Präferenznachweise, sofern eine Zollvergünstigung in Anspruch genommen werden kann/soll
  • Frachtpapiere
  • Einfuhrgenehmigung
    • Importeur oder zugelassener Agent fordert die Genehmigung bei der International Trade Administration Commission (ITAC) an
    • Dies setzt eine Vollmachtserklärung (LOA) voraus. Importeur, Hersteller oder Bevollmächtigter fordert die LOA bei der NRCS an. Dafür sind unter anderem eine Registrierung bei der NRCS sowie ein Konformitätsnachweis notwendig.

Sonderregelungen kennen

Einfuhr gebrauchter Fahrzeuge

Gebrauchte Fahrzeuge dürfen zum Schutz der lokalen Automobilindustrie ebenfalls nur mit einer Einfuhrgenehmigung der ITAC eingeführt werden. Bevor die Genehmigung beantragt werden kann, muss der Importeur eine Vollmachtserklärung (LOA) bei der NRCS beantragen.

Einfuhr linksgesteuerter Fahrzeuge

Fahrzeuge mit einer Linkslenkung dürfen nur unter bestimmten Umständen und mit einer Ausnahmegenehmigung eingeführt werden (National Road Traffic Act Regulation 2000).

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