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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Kraftfahrzeuge müssen den US-Standards entsprechen

Der Marktzugang ist nur für Fahrzeuge möglich, die den US-Emissions- und Sicherheitsstandards entsprechen.

Von Susanne Scholl | Bonn

Kraftfahrzeuge müssen den in den USA geltenden Emissionsstandards und Sicherheitsstandards entsprechen, um in Betrieb genommen zu werden. Zuständige Behörden sind die Umweltbehörde "Environmental Protection Agency" (EPA) und die dem Department of Transportation nachgeordnete "National Highway Traffic Safety Administration" (NHTSA).

Insgesamt sind für die Einfuhr von nicht mit den US-Normen konformen Fahrzeugen sieben US-Behörden zuständig. Neben der EPA und dem Department of Transportation sind dies unter anderem die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP)  und die Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service).  

Bei Einfuhren sind je nach Zustand der Fahrzeuge ("conforming" oder "non-conforming") unterschiedliche Zollvorschriften zu beachten. Nicht-konforme Fahrzeuge sind vor einem Marktzugang umzurüsten.

EPA überwacht die Emissionsstandards bei der Einfuhr

Die EPA überwacht die Beachtung der US-Emissionsstandards. Diese gelten sowohl für in den USA hergestellte als auch für im Ausland hergestellte und in den USA eingeführte Fahrzeuge. Gesetzliche Grundlage ist der Clean Air Act.

Fahrzeuge, die den US-Standards entsprechen, können ohne weitere Einschränkungen in den USA eingeführt werden. Anlässlich der Einfuhr muss der Importeur den EPA-Vordruck 3520-1 (für Pkw und Motorräder) vorlegen und auf dem Vordruck den Code "B" angeben. Das Fahrzeug muss dann im Motorraum beziehungsweise bei Motorrädern am Rahmen entsprechend gekennzeichnet sein (emission control label).

Nicht-konforme Kraftfahrzeuge sind umzubauen

US-Fahrzeuge, die im Ausland umgebaut oder verändert wurden und ausländische Fahrzeuge entsprechen oft nicht den US-Emissionsstandards. Besitzer beziehungsweise Importeure dieser Fahrzeuge verfügen im Allgemeinen nicht über ein Konformitätszertifikat. Die Fahrzeuge können zur Umrüstung gegen Leistung einer Sicherheit bei der CBP in die USA (wieder)eingeführt werden. Die EPA empfiehlt der CBP, die Sicherheit in Höhe des Marktwertes des Fahrzeugs festzusetzen.

Die Einfuhr und Umrüstung nimmt im Allgemeinen ein bei der EPA registrierter Importeur (Independent Commercial Importer - ICI) vor, der über ein gültiges EPA-Konformitätszertifikat verfügt. Ein ICI hat im Regelfall immer ein Konformitätszertifikat für einen bestimmten Fahrzeugtyp. Die EPA gewährt hierfür 120 Tage Zeit. Ist die Umrüstung gemäß EPA-Standards innerhalb dieses Zeitraumes nicht erfolgt, kann die CBP das Fahrzeug beschlagnahmen, die Wiederausfuhr verlangen und gegebenenfalls Strafgebühren verhängen.

Ausnahmen von diesen Vorschriften gelten zum Beispiel für Fahrzeuge, die trotz fehlendem Konformitätszertifikates identisch mit zertifizierten US-konformen Fahrzeugen sind. Dazu zählen beispielsweise viele kanadische Fahrzeuge.

NHTSA überwacht US-Sicherheitsstandards

In den USA eingeführte Fahrzeuge, die ein Alter von weniger als 25 Jahren haben, müssen überdies den US-Sicherheitsstandards (Federal Motor Vehicle Safety Standards - FMVSS) entsprechen. Sie haben dann eine entsprechende Kennzeichnung an der Fahrertür.

Ausländische Fahrzeuge, die nicht den Standards entsprechen, kann nur ein vom Importeur beauftragter bei der NHTSA registrierter Importeur (Registered Importer - RI) einführen und entsprechend umrüsten. Anlässlich der Einfuhr ist der Vordruck H-7 einzureichen. Auch das DOT verlangt in diesem Falle eine Sicherheit in Höhe des 1,5 fachen Höhe des FOB-Wertes. Diese Sicherheit ist zusätzlich zu der im Zusammenhang mit der Einfuhr üblichen Sicherheit (customs bond) an die CBP zu leisten. Kopien der Bestätigung über die Leistung der Sicherheit und des Vertrages mit dem registrierten Importeur sind mit dem Vordruck H-7 einzureichen.      

Auch ausländische Importeure nutzen Zollagenten

Ausländische Unternehmen, die Produkte in den USA einführen und dort als Importeur ("Importer of Record") tätig werden wollen, müssen den Status eines "non-resident importer" beantragen. Die Zollbehörde Customs and Border Protection weist eine Identifikationsnummer zu, die für alle Einfuhrvorgänge zu verwenden ist. Die rechtliche Vertretung ausländischer Unternehmen übernimmt ein Zollagent.

Zollagenten arbeiten mit einer Vollmacht des Importeurs (power of attorney). Bei Wareneinfuhren mit einem Wert von mehr als 2.500 US Dollar nutzen US-Importeure häufig einen Agenten, da die Einfuhrvorgänge dann zügiger abgeschlossen werden können.

Warenanmeldung als elektronischer Prozess

Waren sind 15 Tage nach Ankunft der Zollbehörde zu melden und die Eingangsdokumente einzureichen. Importeure, Zollagenten und Spediteure nutzen für die Warenanmeldung zu allen Zollverfahren obligatorisch das Datenbearbeitungssystem "Automated Commercial Environment" (ACE). Die Verzollung verläuft im Regelfall zweistufig:

Zunächst sind die Eingangsdeklaration ("Entry/Immediate Delivery") und die Eingangsdokumente einzureichen.  Innerhalb von zehn Tagen danach müssen Importeure die Einfuhranmeldung ("Entry Summary for Consumption") übermitteln und die geschätzten Einfuhrabgaben zahlen.

Einfuhrzölle überwiegend moderat

Die Einfuhrzölle für Kraftfahrzeuge liegen häufig bei 2,5 Prozent. Hiervon gibt es allerdings einige Ausnahmen, zum Beispiel für Transportfahrzeuge.

Zollsätze ausgewählter Fahrzeuge in den USA

US-Zolltarifposition

Warenbeschreibung

Zollsatz (%)

8701 10 01

Einachsschlepper

frei

8701 21

Sattel-Straßenzugmaschinen, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)

4

8703 22 01

Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge, hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, mit einem Hubraum von 1500 cm³ bis 3000 cm³

2,5

8704 23 01

Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 Tonnen  

25

8704 31 01

Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 Tonnen oder weniger

25

Quelle: International Trade Commission, 2022


Höhere Zölle und strengere Ursprungsregeln  

Für Produkte mit Ursprung in China können zurzeit neben den regulären Zöllen zusätzliche Zölle gelten. Für Personenkraftfahrzeuge der Zolltarifposition 8703 betragen diese zum Beispiel 25 Prozent.

Die USA haben Russland und Belarus Ende März 2022 wegen des Russland-Ukraine Krieges den WTO-Meistbegünstigungsstatus entzogen. Für Produkte mit Ursprung in diesen Ländern gelten seit dem 9. April 2022 die in Spalte 2 des US-Zolltarifs angegebenen höheren Zölle. Für Pkw der Zolltarifnummer 8703 sind dies zehn Prozent. Weitere Zollerhöhungen für Produkte aus Russland sollen Ende Juli 2022 in Kraft treten.    

Gemäß dem NAFTA-Nachfolgeabkommen United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) gelten überdies seit Juli 2020 strengere Ursprungsregeln für dort hergestellte Kraftfahrzeuge.

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