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Branche kompakt | Südafrika | Chemische Industrie

Rahmenbedingungen

Südafrika steht als Schwellenland zwischen relativ hohen und gut ausgearbeiteten Standards und einer noch wenig flexiblen Regulierungsbürokratie mit oft parallelen Strukturen.

Von Marcus Knupp | Berlin

Die Standortbedingungen für die chemische Industrie in Südafrika könnten sich in den kommenden Jahren mit dem Aufbau der Afrikanischen Freihandelszone AfCFTA verbessern. Gemeinsame Standards und gegenseitige Anerkennung von Zulassungsverfahren würden neue Märkte öffnen. Die etablierte Produktionsstruktur der Branche in Südafrika genießt dabei einen Startvorteil. Bislang ist das allerdings noch Zukunftsmusik. Auch innerhalb des Landes sind noch einige Hausaufgaben zu erledigen.

Mehrere Standards im Umlauf

Für die Zulassung und Zertifizierung von chemischen Produkten in Südafrika ist das South African Bureau of Standards (SABS) zuständig. Welche Substanzen hiervon betroffen sind und wie im Einzelnen zu verfahren ist, regelt die Gefahrstoffverordnung (Hazardous Substances Act, No. 15/1973). Die Verwendung einzelner Stoffe kann auch unter Berufung auf die Umweltgesetzgebung (National Environmental Management Act, No. 107/1998) verboten werden. Dies betrifft gegenwärtig zum Beispiel Asbest und PCB.

Nach Angaben von Branchenkennern leidet das SABS seit Jahren unter Kapazitätsmängeln. So fehle zum Beispiel eine effiziente Qualitätskontrolle. Verbände setzen daher eigene Standards, die zum Teil deutlich höher liegen können als die staatlichen. Erleichterung schafft für Unternehmen, die aus Südafrika heraus exportieren, die Akkreditierung des National Metrology Institute of South Africa (NMISA) zum internationalen Standard ISO/IEC 17025. Damit entfällt die Verpflichtung zu zusätzlichen Tests im Zielland.

Einfuhr nur mit Genehmigung

Die Einfuhr von Chemikalien nach Südafrika ist nur zulässig, wenn eine entsprechende Einfuhrgenehmigung vorliegt. Zuständig für die Erteilung ist die zum Geschäftsbereich des südafrikanischen Handels- und Industrieministeriums gehörende International Trade Administration Commission of South Africa. Genehmigungen erhalten nur bei der ITAC registrierte Importeure. Die Einfuhrgenehmigung muss bereits vor der Versendung der Waren erteilt sein. Sie ist jeweils nur für das laufende Kalenderjahr gültig, Verlängerungen sind allerdings möglich. Weitere Erläuterungen zu Zöllen und Einfuhrbestimmungen in Südafrika finden Sie hier.

Sofern eine Ware der Zertifizierungspflicht unterliegt, muss bei der Einfuhr ein entsprechender Nachweis über die Prüfung vorgelegt werden. Deutsche Zertifikate/Testberichte, die den südafrikanischen Regeln entsprechen, können dabei anerkannt werden.

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt von Unternehmen, ihre Lieferketten auf Einhaltung menschenrechtlicher Standards zu überprüfen. Gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat Germany Trade & Invest eine Umsetzungshilfe zur Risikoanalyse erstellt. Sie analysiert relevante Risikobereiche für Südafrika und gibt zahlreiche Hinweise zu ihrer Bewertung.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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