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Investitionsrecht in Südafrika

Südafrika hat im Großen und Ganzen investitionsfreundliche Gesetze. Ausländische Investoren können grundsätzlich in allen Bereichen investieren.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für Investitionen in Südafrika ist unter anderem der Protection of Investment Act No. 22 of 2015. Darin ist insbesondere geregelt, dass ausländische Investoren nicht schlechter, aber auch nicht besser als inländische Investoren behandelt werden dürfen. Einen kurzen Überblick über das Gesetz finden Sie in der GTAI-Meldung vom 30. August 2018 "Südafrika – Investitionsschutz: Protection of Investment Act, 2015 ist im Juli 2018 in Kraft getreten". Für Sonderwirtschaftszonen gilt daneben der  Special Economic Zones Act 16 of 2014, in dem zahlreiche Investitionsanreize, beispielsweise Steuererleichterungen, vorgesehen sind.

Zu beachten ist in Südafrika auch der  Broad-Based Black Empowerment Act 53 of 2003 und der dazugehörige Amendment Act 46 of 2013.

Im Bereich der Rohstoffindustrie sind darüber hinaus der Mineral and Petroleum Resources Development Act 28 of 2002 und die Mineral and Petroleum Resources Development Regulations zu beachten.

Die Investitionsbehörde ist die Organisation InvestSA, die zum  Department of Trade, Industry and Competition (dtic) gehört. Der One-Stop-Shop  bei InvestSA wurde eingerichtet, um ausländische Investoren bei den notwendigen Verwaltungsschritten in Südafrika zu unterstützen.

Investitionsbeschränkungen

Ausländische Investoren sind in Südafrika inländischen Investoren gleichgestellt. Sie können grundsätzlich in allen Bereichen investieren.

Ausländische Investoren sind wie inländische Investoren unter anderem an die Broad-Based Black Empowerment Regelungen gebunden. Diese verfolgen das Ziel, die wirtschaftliche Beteiligung der während des Apartheid-Regime diskriminierten Gruppen (verkürzt als schwarze Bevölkerung umschrieben) zu erhöhen. Zwar ergeben sich aus den B-BBEE Regelungen keine zwingenden Vorschriften für den Privatsektor, allerdings haben Unternehmen, die nicht B-BBEE zertifiziert sind, auf dem südafrikanischen Markt häufig Nachteile. In bestimmten Situationen ist eine B-BBEE-Zertifizierung sogar notwendig, beispielsweise, wenn ein Unternehmen an der Vergabe von öffentlichen Aufträgen teilnehmen möchte oder ein Unternehmen beliefert werden soll, das sich auf einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Eine Zertifizierung erhält man durch die Beauftragung einer B-BBEE verification agency. Sie überprüft, in welchem Umfang das beauftragende Unternehmen die B-BBEE Kriterien erfüllt und stellt ein Zertifikat mit der erreichten Punktzahl beziehungsweise Anerkennungsstufe aus. Das Zertifikat ist ein Jahr gültig und muss dann erneuert werden. Punkte erlangt ein Unternehmen in folgenden Bereichen: Eigentumsbeteiligung von benachteiligten Gruppen (ownership), Beteiligung am Management (management control), Kompetenzentwicklung (skills development), Unternehmens- und Zulieferentwicklung (enterprise and supplier development) und sozioökonomische Entwicklung benachteiligter Gruppen (socio-economic development). Maximal können 105 Punkte erreicht werden.

Investitionsanreize

Südafrika gewährt Investitionsanreize insbesondere innerhalb der verschiedenen Sonderwirtschaftszonen (special economic zones, SEZ). Eine SEZ kann in Form eines Freihafens (free port), einer Freihandelszone (free trade zone), einer industriellen Entwicklungszone (industrial development zone) oder einer sektoralen Entwicklungszone (sectoral development zone) vorkommen. Ein Freihafen ist ein an einen Hafen angrenzender zollfreier Bereich, in dem ankommende Ware gelagert, umverpackt oder verarbeitet werden kann. In einer Freihandelszone kann für den Export bestimmte Ware aus wertschöpfenden Tätigkeiten gelagert und vertrieben werden. Eine industrielle Entwicklungszone ist ein speziell errichtetes Industriegebiet, in dem in- und ausländische Direktinvestitionen in wertschöpfungs- und exportorientierter Produktion und Dienstleistungen gefördert werden. Eine sektorale Entwicklungszone dient dazu, einen oder mehrere bestimmte Wirtschaftssektoren zu fördern.

In den SEZ werden verschiedene Erleichterungen gewährt, unter anderem eine reduzierte Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent, Baukostenzuschüsse, Steuererleichterungen bei der Beschäftigung von Angestellten, eine Befreiung von der Mehrwertsteuer oder Zollerleichterungen. Weitere Informationen über die SEZ stehen auf der Webseite der Investitionsbehörde dtic zur Verfügung.

Investitionsschutzabkommen

Der zwischen Deutschland und Südafrika bestehende Investitionsschutz- und -fördervertrag wurde im Jahre 2013 einseitig von Südafrika gekündigt und ist am 23. Oktober 2014 außer Kraft getreten. Für bis dahin getätigte Investitionen gilt gemäß Art. 13 Abs. 3 des Vertrages ein Bestandsschutz von 20 Jahren. Für neue Investitionen gibt es derzeit kein Investitionsschutzabkommen.

Investitionsstreitigkeiten

Südafrika ist nicht Vertragsstaat der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Convention on the Settlement of Investment Disputes;  ICSID-Konvention); die Konvention wurde nicht unterzeichnet und ist damit für das Land nicht in Kraft getreten (Statustabelle, , abrufbar auf der Webseite des International Centre for Settlement of Investment Disputes).

Investitionsgarantien

Da zurzeit zwischen Deutschland und Südafrika kein Investitionsschutz- und Fördervertrag besteht, können die Investitionsgarantien des Bundes nicht ohne Weiteres gewährt werden. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des AGA-Portals (AuslandsGeschäftsAbsicherung) der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

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