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Special | Südafrika | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Südafrika unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

Kurzbeschreibung: Koalitionsfreiheit umfasst das Recht von Arbeitnehmern, sich frei zu Gewerkschaften zusammenschließen zu dürfen. Koalitionsfreiheit umfasst zudem in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Beschäftigtenortes das Recht von Gewerkschaften sich zu betätigen, was ein Streikrecht und ein Recht auf Kollektivverhandlungen beinhaltet.

Gesetzliche Grundlagen 

Südafrika ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (ILO-Übereinkommen Nr. 87) sowie über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zur Kollektivverhandlungen (ILO-Übereinkommen Nr. 98). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Es gibt ein weites Gewerkschafts- und Streikrecht. Wesentliche Basis ist der Labour Relations Act von 1995, ergänzt durch eine Reihe von Änderungen, zuletzt 2018. Das Gesetz definiert unter anderem die Rechte der Gewerkschaften, setzt Regeln für Verhandlungen der Tarifpartner und fixiert das Verbot von Zwangsarbeit sowie der Beschäftigung unter 15-Jähriger. Für Beschäftigte in sogenannten "Essential Services“ (etwa Teile des öffentlichen Dienstes, Energieerzeugung) ist das Streikrecht eingeschränkt. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Vereinigungsfreiheit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Südafrika belegt nach dem Global Rights Index 2023 vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB), der jährlich die relevanten Rahmenbedingungen zur Respektierung kollektiver Arbeitnehmerrechte durch das jeweilige Land bewertet, das Rating 3 (1 bis 5+). Dies bedeutet, dass es zu regelmäßigen Rechtsverletzungen kommt. 

Für das Berichtsjahr 2021 stellt der Global Rights Index 2022 in Südafrika vereinzelte gewaltsame Angriffe auf Beschäftigte und Gewerkschaftsvertreter fest. So wurde der Vertreter der Metallarbeitergewerkschaft (National Union of Metalworkers of South Africa, NUMSA) am 18. August 2021 nach einer Sitzung der Schlichtungskommission in der Öffentlichkeit erschossen. Angriffe und Bedrohungen gab es gegen Beschäftigte eines Molkereiunternehmens.

Immer wieder werden Gewerkschaften nicht anerkannt, wenn beispielsweise nur ein Teil der Belegschaft organisiert ist. In einem Fall zeigte ein Versorgungsunternehmen nach der Streichung einer Prämie keine Bereitschaft, mit der Gewerkschaft SAMWU (South African Municipal Workers Union) zu verhandeln. Die Entlassung von 500 Beschäftigten nach einer Streikbeteiligung durch die Steve Tshwete Local Municipality musste nach Intervention der Gewerkschaft SAMWU und des Dachverbandes COSATU (Congress of South African Trade Unions) rückgängig gemacht werden.

Das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit ist in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden. Unternehmen können auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika bietet Trainings für südafrikanische Unternehmen zum Thema CSR an. Federführend ist dabei das bei der Kammer angesiedelte Kompetenzzentrum Sourcing. Ziel ist es vor allem, die internen Prozesse von Lieferunternehmen anzupassen. Über Webinare soll die Reichweite der Trainings noch erhöht werden.

Das Freedom of Association Committee (Ausschuss für Vereinigungsfreiheit) überprüft gesondert Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Informationen über ILO-Verfahren der Normenkontrolle sind frei verfügbar. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich der Missachtung der Koalitionsfreiheit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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