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Special | Südafrika | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Südafrika unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

Kurzbeschreibung: Verboten ist die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, Religion, etc. (Diskriminierungsverbot).

Gesetzliche Grundlagen

Südafrika ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen Nr. 111) und das Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 100). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung gewährt in Südafrika der Employment Equity Act von 1998 und seine Fortentwicklung. Er verbietet die Ungleichbehandlung aufgrund von Rasse, Geschlecht, HIV-Status, Alter, Behinderungen, politischer Meinung oder sexueller Orientierung. Ausnahmen bilden jedoch Maßnahmen einer "fair discrimination". Damit sind einerseits Unterstützungsmaßnahmen für benachteiligte Bevölkerungsgruppen (affirmative action) gemeint, zum anderen Bevorzugungen, die sich aus den Notwendigkeiten der Tätigkeit oder sonstigen Gesetzen ergeben.

In Südafrika gelten insbesondere Gesetze zur Steigerung der wirtschaftlichen Beteiligung bestimmter, während des Apartheidregimes diskriminierter Gruppen, auch als Broad-based Black Economic Empowerment Acts (BBBEE) bekannt. Ziel der BBBEE ist das verfassungsrechtliche Gleichheitsrecht umzusetzen, die breite und effektive Partizipation der schwarzen Bevölkerung an der Wirtschaft zu steigern und eine höhere Wachstumsrate, höhere Beschäftigung und eine fairere Einkommensverteilung zu fördern. Das nationale Programm der BBBEE soll die wirtschaftliche Einheit Südafrikas stärken, den Binnenmarkt schützen und Chancengleichheit sowie den gleichen Zugang zu staatlichen Dienstleistungen ermöglichen. Privatunternehmen werden von der Vergabe staatlicher Aufträge und Lizenzerteilungen ausgeschlossen, wenn sie (auch in der Wertschöpfungskette) die Vorgaben des BBBEE nicht einhalten. Alle öffentlichen und zumindest die großen privaten Unternehmen sind gehalten, die BBBEE-Vorgaben strikt zu erfüllen. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Rund 3 Millionen Ausländer leben in Südafrika. Traditionell haben Arbeitskräfte aus anderen Ländern der Region Beschäftigung in den Bergwerken und Industriebetrieben des Landes gesucht. Mit ausgelöst durch die seit vielen Jahren sehr hohe Arbeitslosigkeit und die daraus resultierende Unzufriedenheit kommt es immer wieder zu fremdenfeindlichen Übergriffen. Diese können auch zu innerbetrieblichen Spannungen führen. Zu überprüfen ist gegebenenfalls, ob auch die ausländischen Arbeitnehmer Zugang zu den ihnen zustehenden Arbeitsrechten haben, ob ihnen der gleiche Lohn gezahlt wird wie den einheimischen Beschäftigten oder ob sie in anderer Weise am Arbeitsplatz diskriminiert werden.

Im Länderranking The Global Gender Gap von 2023 des Weltwirtschaftsforums liegt Südafrika beim Subindex Economic Participation and Opportunity auf Rang 81 unter insgesamt 146 Ländern weltweit. Südafrika unterstützt die Agenda "Frauen, Frieden und Sicherheit“ (Women, Peace and Security, WPS) und alle einschlägigen Sicherheitsratsresolutionen der Vereinten Nationen (United Nations; UN). Dabei betont Südafrika die Bedeutung von Geschlechtergerechtigkeit für eine nachhaltige Entwicklung. Trotz der rechtlichen Gleichstellung in Familien-, Arbeits-, Vermögens-, Erbschafts-, Staatsangehörigkeits-, Scheidungs- und Sorgerechtsangelegenheiten werden Frauen benachteiligt. Frauen erleben intersektional wirtschaftliche Diskriminierung bei Löhnen, Kreditvergabe und Landbesitz.

Die Verfassung des demokratischen Südafrikas war die erste Verfassung der Welt, die eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung verbot. Am 1. Dezember 2006 wurde Südafrika das fünfte Land der Welt und das erste Land in Afrika, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnete. In der Praxis gehören jedoch Diskriminierung und Degradierung für viele LGBTQ-Personen besonders in ländlichen Gegenden weiterhin zur Realität.

Um mögliche Risiken bei der Ungleichbehandlung in Beschäftigung in Südafrika zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika bietet Trainings für südafrikanische Unternehmen zum Thema CSR an. Federführend ist dabei das bei der Kammer angesiedelte Kompetenzzentrum Sourcing. Ziel ist es vor allem, die internen Prozesse von Lieferunternehmen anzupassen. Über Webinare soll die Reichweite der Trainings noch erhöht werden.

Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Ungleichbehandlung in Beschäftigung können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Diskriminierung im Sorgfaltsprozess adressieren, Gleichstellung der Geschlechter im Sorgfaltsprozess adressieren, Rechte indigener Völker im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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