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Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit
Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Südafrika unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
15.09.2023
(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)
Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.
Gesetzliche Grundlagen
Südafrika ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138) und über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182). Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben für das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung der Mitgliedstaaten des Übereinkommens Nr. 138 der ILO sind in der Datenbank NORMLEX abrufbar: Übersicht. Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung liegt in Südafrika bei 15 Jahren. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.
Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.
Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.
Risiken
Südafrika belegt nach dem Children's Rights Atlas von 2018 den Workplace Index 3,6/10 Punkten. Bewertet werden rechtliche Rahmenbedingungen, deren administrative Durchsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter Anteil und Prävalenz von Kinderarbeit. Der Children's Rights and Business Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Je höher der Länder-Score ausfällt, desto höhere Anforderungen sind an die gebotene Sorgfalt von Unternehmen zu stellen, um die Rechte der Kinder zu respektieren und zu unterstützen. Insgesamt wird Südafrika anhand des Workplace Index ähnlich gut eingeschätzt wie die Maghreb Staaten Algerien, Marokko und Tunesien. Die meisten Länder Subsahara-Afrikas erreichen schlechtere Indexwerte zwischen 5/10 und 7/10 Punkten. Unter den Nachbarländern kommt Botsuana Südafrika mit einem Index von 4,1/10 Punkten am nächsten.
Der im regionalen Kontext positiven Einordnung Südafrikas liegt eine umfangreiche Gesetzgebung zu Menschen- und Kinderrechten zu Grunde. In der Unterkategorie Legal Framework erhält Südafrika mit 2/10 Punkten daher die gleiche Bewertung wie Deutschland. Lücken ergeben sich bei der Um- und Durchsetzung. Wesentlicher Faktor ist hier die auch über 20 Jahre nach dem Ende der Apartheid noch verbreitete Armut großer Teile der Bevölkerung. Ein niedriges Familieneinkommen, hohe Arbeitslosigkeit insbesondere unter jungen Menschen und oft informelle Arbeitsbeziehungen sind die wichtigsten Ursachen für das Vorkommen von Kinderarbeit. Um sämtliche Kinderarbeit zu eliminieren, hat die Regierung 2003 das National Child Labour Programme of Action for South Africa ins Leben gerufen.
Mehr Aufmerksamkeit erfordert der Themenkomplex Vollzug (enforcement). Zwar liegt Südafrika mit Indexwerten von 4,7/10 Punkten für Arbeitsplatzinspektionen und 4,3/10 Punkten für Programme zur Verringerung der Kinderarbeit immer noch besser als das globale Mittel (5,5/10). Gegenüber dem Kriterium zu den rechtlichen Grundlagen fällt dieser Aspekt jedoch deutlich ab. Das gilt auch für einzelne Bereiche in der Kategorie Ergebnisse (outcomes). Der Gesamtindex für Südafrika ist hier mit 3,9/10 Punkten etwas positiver ausgeprägt als der globale Durchschnitt (4,3/10). Dieser Wert setzt sich allerdings zusammen aus guten Bewertungen für das gesetzliche Mindestalter der Beschäftigung und das nur geringe Vorkommen der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Nach Angaben des Children's Rights and Business Atlas waren 2015 etwa 5,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 7 und 17 Jahren in Kinderarbeit. Insbesondere in der Landwirtschaft sind Kinder mit ihren Familien beschäftigt. Risiken im industriellen Bereich werden vor allem in der Rohstoffförderung und -verarbeitung sowie in der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung gesehen. Insbesondere in Bereichen wie der Landwirtschaft und der Textilindustrie können Kinder bei der Arbeit auch gesundheitsgefährdenden Bedingungen ausgesetzt sein. Obwohl die Datenlage begrenzt ist, gibt es auch einzelne Berichte über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit in Südafrika. Der Survey of Activities of Young People 2019 des südafrikanischen Statistikamtes bietet einen Überblick über die Verteilung von Kinderarbeit nach Geschlecht, Alter, Provinzen und Sektoren.
Generell stellt der Children's Rights and Business Atlas seit 2010 eine Verbesserung der Situation fest, also einen Rückgang des Anteils beschäftigter Kinder. Zu befürchten ist allerdings, dass sich dieser Trend in den vergangenen Jahren wieder umgekehrt hat.
Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen Südafrikas zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika bietet Trainings für südafrikanische Unternehmen zum Thema CSR an. Federführend ist dabei das bei der Kammer angesiedelte Kompetenzzentrum Sourcing. Ziel ist es vor allem, die internen Prozesse von Lieferunternehmen anzupassen. Über Webinare soll die Reichweite der Trainings noch erhöht werden.
Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.