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Zoll
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Zollbericht Südafrika Freizonen, Investitionsförderung
"Special Economic Zones (SEZ)" zur Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
12.08.2021
Von Melanie Hoffmann, Hans-Jürgen Diedrich
Zur Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist die südafrikanische Regierung bemüht, durch Gewährung von Anreizen verstärkt ausländische Direktinvestitionen zu generieren. Ein Instrument hierzu ist die Einrichtung von "Special Economic Zones (SEZ)". In Südafrika lassen sich folgende SEZ unterscheiden:
Grundlage für Sonderwirtschaftszonen in Südafrika sind der "Special Economic Zones Act, 2014" (SEZ Act No. 16 of 2014) und die SEZ Regulations vom 27.1.2016. Mit der Einführung der SEZ wird das bisherige Förderinstrument der "Industrial Development Zones (IDZ)" abgelöst. Entsprechend der Regelung im SEZ-Act wurden alle IDZs, die vor dem 9. Februar 2016 bestanden (insgesamt 5: East London IDZ, Coega IDZ, Richards Bay IDZ, Saldanha Bay und OR Tambo IDZ), per Gesetz in SEZ umgewandelt. Zusätzlich wurden zwischenzeitlich fünf weitere SEZ eingerichtet:
Eine weitere SEZ (Bojanala SEZ - North West) ist in Planung.
Die Genehmigung zum Betrieb einer SEZ erfolgt durch das Handels- und Industrieministerium. Informationen hinsichtlich der Einrichtung und des Betriebs von "Customs Controlled Areas (CCA)" in den bereits bestehenden SEZ erteilt die südafrikanische Zollverwaltung.
Abweichend vom früheren Konzept, IDZ in unmittelbarer Nähe von internationalen Flug- und Seehäfen zu errichten, werden die neuen Sonderwirtschaftszonen entsprechend den Bedürfnissen der Wirtschaft eingerichtet. Langfristiges Ziel ist, in jeder der neun Landesprovinzen jeweils mindestens eine neue Sonderwirtschaftszone mit bestimmten Schwerpunktbranchen entsprechend der örtlichen Wirtschaftsstruktur zu errichten.
Weitere Informationen zum Registrierungsverfahren
Innerhalb dieser Zonen besteht die Möglichkeit, "Customs Controlled Areas (CCA)" einzurichten. Neben den steuerlichen und infrastrukturellen Vergünstigungen bei der Errichtung der Zollfreizonen (zum Beispiel Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für Investitionsgüter zur Errichtung, Instandhaltung und Betrieb der Einrichtungen der CCA) dürfen eingeführte Waren unter anderem einfuhrabgabenfrei in den CCA gelagert werden. Dabei sind Arbeiten zur Erhaltung der Ware sowie zur Verbesserung ihrer Aufmachung (Verpackung, Umpacken, Vorbereiten für den Export) zugelassen. Darüber hinaus dürfen eingeführte Waren steuerbegünstigt be- und verarbeitet werden. Hierzu bedarf es allerdings einer Zulassung durch die südafrikanische Zollverwaltung.
Weitere Informationen zu: Sonderwirtschaftszonen
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