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Thailand: Steuerrecht

Rechtsgrundlage des thailändischen Steuerrechts ist der Revenue Code (RC). Mit Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. (Stand: 16.04.2025)

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen Thailand und Deutschland findet seit 1. Januar 1967 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Anwendung.

Grundsätzlich wird nach Art. 5 Abs. 3 DBA eine "Betriebsstätte" bereits nach drei Monaten begründet; bei Montagen und dem Einbau von Betriebseinrichtungen und Maschinen inklusive der zum Einbau erforderlichen baulichen Nebenarbeiten wird die Frist auf sechs Monate verlängert.

Bei Entsendungen nach Thailand regelt das DBA die Verteilung des Besteuerungsrechts für Vergütungen des Arbeitsnehmers.

Einkommensteuer

Bestimmungen zur Personal Income Tax finden sich in Kap. 3 des RC in den Sec. 40 bis 64 RC.

Die Lohnsteuer wird ohne Rücksicht auf die Nationalität von allen natürlichen Personen in Thailand erhoben, die sich dort für mindestens 180 Tage pro Kalenderjahr (Steuerjahr) aufhalten, Sec. 41 Abs. 3 RC.

Section 41 Abs. 2 RC sieht vor, dass Ansässige, die Einkünfte aus einer Arbeits- oder Geschäftstätigkeit im Ausland oder aus dort belegenen Vermögenswerten erhalten haben, dafür beim Transfer nach Thailand die thailändische Einkommensteuer zahlen müssen.

Solche Einkommen aus ausländischen Quellen, welche nicht für ein Anstellungsverhältnis oder sonstige geschäftliche Tätigkeiten in Thailand gezahlt werden, unterlagen in Thailand früher jedoch nur der Besteuerung, wenn diese im gleichen Steuerjahr nach Thailand eingeführt wurden.

Ab 1. Januar 2024 gab es Steueränderungen bei Einkünften aus Quellen außerhalb Thailands: So unterliegt nach neuen Anweisungen des Revenue Department (RD) Einkommen aus ausländischen Quellen, das seit diesem Tag verdient wurde und von Steueransässigen nach Thailand gebracht wird, stets der thailändischen Einkommensteuer unabhängig von Ort und Zeitpunkt des Erhalts bei Verbringen ins Land. Das heißt, auch, wenn diese Einkünfte erst in den Folgejahren nach Thailand verbracht werden. Dazu: Departmental Orders No. Por. 161/2566 vom 15. September 2023 und No. Por. 162/2566 vom 20. November 2023.

Einkommensteuersätze in Thailand
Steuerbares Einkommen (Baht)Steuer auf den Grundbetrag (Baht)Steuersatz für den überschießenden Betrag (in Prozent)
Bis zu 150.00000
150.001 - 300.00005
300.001 - 500.0007.50010
500.001 - 750.00027.50015
750.001 - 1.000.00065.00020
1.000.001 - 2.000.000115.00025
2.000.001 - 5.000.000365.00030
über 5 Millionen1.265.00035
Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2025

Der pauschale Steuerfreibetrag beträgt 50 Prozent (maximal 100.000 Baht) des steuerpflichtigen Einkommens.

Körperschaftsteuer

In Thailand tätige Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit unterliegen der Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax CIT) in Höhe von 20 Prozent des Nettogewinns. Bei thailändischen Unternehmen wird sie auf das weltweit erzielte Nettoeinkommen erhoben. Bei Betriebsstätten ausländischer Unternehmen ist lediglich das vor Ort von der Betriebsstätte erwirtschaftete Einkommen der Besteuerung unterworfen.

Kleine und mittlere Unternehmen mit einem eingezahlten Kapital von weniger als 5 Millionen Baht und einem Jahresumsatz von weniger als 30 Millionen Baht können steuerliche Vergünstigungen erhalten.

Die CIT ist halbjährlich zu deklarieren und zu zahlen. Von dem Gewinn nach CIT sind 5 bis 10 Prozent des registrierten Kapitals als sogenannte Mindestreserve in die Bilanz einzustellen. Nur der verbleibende Betrag kann ausgeschüttet werden. Der CIT-Satz ist unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet werden. Im Falle der Ausschüttung fällt eine Quellensteuer in Höhe von 10 Prozent auf die Dividendenzahlung an. Eine Remittance Tax mit einem Satz von 10 Prozent wird bei Rückführung von Gewinnen einer in Thailand tätigen Zweigstelle (Branch) an ihre Muttergesellschaft im Ausland erhoben.

Besondere steuerliche Förderungen können International Business Center (IBC) unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 15 Jahre lang geltend machen. Die Einkommensteuerbelastung der Mitarbeitenden (Expatriates) eines IBC beträgt lediglich pauschal 15 Prozent.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (Value Added Tax VAT) beträgt seit 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 weiterhin 7 Prozent und ist mit dem in Deutschland angewandten System vergleichbar. Es beinhaltet von der Produktion bis zum Verkauf an den Endverbraucher jede Wertschöpfung und berechtigt zum Vorsteuerabzug. Das Mehrwertsteuerrecht (Kap. 4, Sec. 77ff. RC) sieht neben dem Standardsatz einige Befreiungstatbestände vor. So unterliegt unter anderem der Warenexport einem Nullsteuersatz. Die VAT ist monatlich zu entrichten. Für Unternehmer besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

Erbringen nicht in Thailand ansässige Unternehmen elektronische Dienstleistungen an Verbraucher in Thailand, müssen sie sich nach einer Änderung des RC (Thai; Englisch) unter bestimmten Voraussetzungen seit 1. September 2021 für die VAT registrieren und diese i.H.v. 7 Prozent ohne Vorsteuerabzug leisten. Voraussetzung sind Jahreseinnahmen in Thailand von über 1,8 Millionen Baht (ca. 48.000 Euro). Die "e-services" werden in Sec. 77/1 Ziff. (10/1) RC definiert. Bei Dienstleistungserbringung über eine "elektronische Plattform" i.S.d. Ziff. (10/2) hat gegebenenfalls deren Betreiber für den nichtansässigen Leistenden die VAT abzuführen.

Für Branchen, die nicht der VAT unterliegen (wie Finanzdienstleistungen), gilt die Specific Business Tax (SBT).

Quellensteuer

Die Withholding Tax stellt keine zusätzliche Steuer dar, sondern ist lediglich eine Erhebungsform der Lohnsteuer beziehungsweise CIT (siehe Sec. 50 ff. RC). Der Zahlende muss die Steuer vom Einkommen beziehungsweise vom Rechnungsbetrag direkt einbehalten und innerhalb von sieben Tagen nach Monatsende an das RD abführen (Sec. 70 RC). Der Steuerpflichtige bekommt eine Bestätigung (Tax Certificate) über die einbehaltene Steuer und kann diese als Beleg mit seiner Jahreseinkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen, um sich die Vorabzugsteuer auf seine Steuerschuld anrechnen zu lassen.

Die Steuersätze betragen grundsätzlich 10 Prozent auf Dividenden sowie 15 Prozent auf Zinsen und Lizenzgebühren von Thailand nach Deutschland.

Sonstige Steuern

Thailand hat beispielsweise 2019 die seit 2020 zu zahlende Land and Buildings Tax (Grund- und Gebäudesteuer) zur Besteuerung von Immobilien eingeführt, die anders als die an ihrer Stelle früher geltenden Steuern auf dem offiziellen Schätzwert des Gebäudes oder Grundstücks basiert.

Etwa in Bezug auf bestimmte Verträge gibt es die Stempelsteuer (Stamp Duty).

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