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Tschechische Republik: Zahlungsrecht
Tschechien ist nicht Teil der Währungsunion. Gesetzliches Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (Stand: 26.05.2025)
Von Yevgeniya Rozhyna, Marcelina Nowak | Bonn
Devisenrecht
Der aktuelle Wechselkurs ist auf der Internetseite der Tschechischen Nationalbank (Česká národní banka – ČNB) abrufbar.
Die rechtliche Grundlage für das Devisenrecht in der Tschechischen Republik ergibt sich aus dem Gesetz Nr. 6/1993 Sb. über die Tschechische Nationalbank (Zákon o České národní bance) sowie aus spezialgesetzlichen Regelungen zur Kapitalverkehrskontrolle und Finanzaufsicht. Das frühere Devisengesetz Nr. 219/1995 Sb. (Devizový zákon) wurde 2016 aufgehoben.
Für gewerbsmäßige Geschäfte mit Devisenwerten und für Finanzdienstleistungen bedürfen die sogenannten Devisenstellen (zum Beispiel Banken, Wechselstuben) einer Lizenz der ČNB. Die ČNB führt als staatliche Aufsichtsbehörde ferner ein regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis lizensierten Stellen sowie ausgewählter Einzelpersonen, die zum Devisenhandel berechtigt sind. Zudem veröffentlicht sie jährlich einen Bericht über die Aktivitäten und strategischen Pläne der Devisenaufsicht.
Zahlungsbedingungen
Zahlungsfrist
Die tschechischen Verzugsregeln für Verträge zwischen Unternehmern sind ein Resultat der Umsetzung der europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie (2011/7/EU):
- Eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen bei B2B-Geschäften kann nur vereinbart werden, wenn dies den Gläubiger nicht unangemessen benachteiligt.
- Bei Lieferungen an öffentliche Stellen beträgt die zulässige Zahlungsfrist 30 Tage. Ausnahmen sind nur begrenzt und maximal bis zu 60 Tagen möglich.
- Wenn keine Zahlungsfrist vereinbart ist, gilt wieder die 30-Tage-Frist.
Die Frist beginnt mit dem Eingang der Rechnung beziehungsweise der Zahlungsaufforderung oder der Lieferung der Waren, je nachdem welches Ereignis später eintritt. Ist die Annahme oder Überprüfung der Waren vereinbart, beginnt die Frist zu diesem Zeitpunkt.
Sanktionen bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten folgende Sanktionen:
- Verzugszinsen bei Forderungen betragen 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Tschechischen Nationalbank.
- Bei Verträgen zwischen Unternehmern gibt es zusätzlich einen pauschalierten Schadensersatz für die Eintreibung der Forderung in Höhe von 1.200 CZK.
Barzahlungsverbot
Das tschechische Gesetz über die Beschränkung von Barzahlungen Nr. 254/2004 Sb., sieht ein Verbot von Bargeldzahlungen ab einer Summe von 270.000 CZK vor (§ 4). Bei Verstößen können Strafen in Höhe von bis zu 5 Millionen CZK fällig werden.