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Zollbericht Türkei Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Zollfreigebiete

In der Türkei existieren Zollfreigebiete in Adana, Antalya, Bursa, Denizli, Izmir, Gaziantep, Istanbul, Kayseri, Kocaeli, Mardin, Mersin, Rize, Samsun und Trabzon. Beim Verbringen von Waren aus dem Ausland in eine der Freizonen werden weder Zoll noch sonstige Einfuhrabgaben erhoben außer einer im Voraus zu zahlenden „Freizonenentwicklungsfondsabgabe“ in Höhe von 0,1% des CIF-Wertes der Waren. Beim Verbringen von Waren aus der Freizone in das türkische Zollgebiet ist im Voraus eine Gebühr in Höhe von 0,9% des FOB-Warenwerts zu zahlen. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind wie bei direkter Einfuhr in das Zollgebiet zu entrichten. Das türkische Handelsministerium stellt englischsprachige Informationen über die türkischen Freizonen zur Verfügung. 

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