Zollbericht WTO Internationale Handelsabkommen

Verhandlungen in der WTO über Investment Facilitation

(Stand: April 2026) Durch einen plurilateralen Rahmen für Investitionserleichterungen sollen Unternehmen leichter im Ausland expandieren können. 

Von Udo Sellhast | Berlin

Was ist der Hintergrund des Investment Facilitation for Development Agreement (IFDA)?

70 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) erkannten im Jahr 2017 die dynamischen Verbindungen zwischen Investitionen, Handel und der Entwicklung in der globalen Wirtschaft. Daher erklärten sie auf der 11. WTO-Ministerkonferenz (MC11), in Verhandlungen über einen plurilateralen Vertrag zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens für Investitionserleichterungen einzutreten. Weitere Staaten schlossen sich an.

Nach über sechsjährigen Vorbereitungen und Verhandlungen präsentierten die beteiligten Länder 2024 den final verhandelten Text. Mittlerweile beteiligen sich 129 WTO-Mitglieder an der Initiative. Bisher scheiterte allerdings der Versuch, das Abkommen in den WTO-Rahmen zu integrieren, am Widerstand einzelner WTO-Staaten, zuletzt auf der 14. WTO-Ministerkonferenz (MC14) Ende März 2026.

Was bezweckt das Abkommen – und was nicht?

Das IFDA definiert eingangs Punkte, die Investitionsströme zwischen den Vertragsparteien (besonders in Entwicklungsländern) erleichtern und eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen sollen:

  • Verbesserung der Transparenz von Investitionsmaßnahmen
  • Verschlankung von Verwaltungsverfahren
  • Ergreifen weiterer Maßnahmen zur Erleichterung von Investitionen
  • Ausbau der internationalen Kooperation

Explizit nicht unter den Anwendungsbereich des Abkommens fallen Marktzugang, Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren. Auch öffentliche Vergaben oder Beihilfen deckt das IFDA nicht ab.  

Welchen Inhalt hat das IFDA?

In einem ersten Abschnitt findet neben dem Anwendungsbereich das Meistbegünstigungsprinzip (most-favoured nation treatment) Berücksichtigung. 

Darauf folgt ein Abschnitt zur Transparenz. Vertragsstaaten sollen ausländischen Investoren Grundinformationen über einheitliche Informationsportale (single information portal) zur Verfügung stellen. Dies umfasst etwa Informationen zu Gesellschaftsgründung, Einreise und vorübergehendem Aufenthalt, Steuern und Fördermitteln, aber auch beispielsweise zu Genehmigungserfordernissen bei Investitionen. Soweit praktisch möglich, sollen die Staaten investitionsrelevante Maßnahmen vor Verabschiedung veröffentlichen und Investoren Gelegenheit zur Äußerung geben. 

Vorgaben für Verwaltungsprozesse

Ein eigener Teil des IFDA hat die Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung bei Investitionen zum Gegenstand. Dies reicht von Vorgaben für Genehmigungsprozesse über die Behandlung von Anträgen bis hin zu Gebühren und Einspruchsmöglichkeiten. Bereits nach Antragseingang sollen Behörden den ungefähren Bearbeitungszeitraum nennen. Auf unvollständige Anträge sollen sie hinweisen und möglichst Gelegenheit zur Nachjustierung geben. Investoren soll nicht nur wegen einer vorherigen Ablehnung ein erneuter Antrag auf Genehmigung verwehrt werden. Vertragsparteien sollen möglichst nur eine Behörde für jeden Genehmigungsantrag einer Investition vorsehen oder einheitliche Ansprechpartner (etwa die einheitlichen Informationsportale) benennen. Zudem soll jedes Land eine oder mehrere Anlaufstellen (focal points) benennen, die Investoren bei der Informationsbeschaffung unterstützen. Auch zu Programmen zur Stärkung lokaler Zulieferer in Investitionszielländern und zum Aufbau von Zuliefererdatenbanken ermutigt das IFDA.

Nachhaltigkeit und Entwicklungskomponente im IFDA 

Der Abschnitt über nachhaltige Investitionen enthält Bestimmungen zu verantwortungsbewusstem unternehmerischem Handeln (responsible business conduct) und zur Korruptionsbekämpfung. Vertragsstaaten sollen Investoren ermutigen, etablierte internationale Prinzipien etwa der UN, ILO oder OECD, die der jeweilige Staat unterstützt, in ihre Geschäftspraktiken einzubeziehen. Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass sie Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung ergreifen.

Weitere Kapitel des IFDA widmen sich der internationalen Kooperation zur Vereinfachung grenzüberschreitender Investitionen. Das Abkommen schafft in diesem Zusammenhang auch die Grundlage für ein neues WTO-Komitee für Investionserleichterungen (Committee for Investment Facilitation).

Fokus auf Investionen in Entwicklungsländern 

Das IFDA zielt in besonderem Maße auf die Förderung von Investitionen in Entwicklungsländern und am wenigsten entwickelten Ländern ab. Sie erhalten mehr Zeit für die Umsetzung der IFDA-Vorgaben. Zudem können sie andere Vertragsstaaten oder internationale Organisationen um Unterstützung ersuchen, wenn sie Kapazitäten nachhaltig aufbauen möchten. Schließlich sollen Entwicklungsländer das neu zu gründende WTO-Komitee für Investitionserleichterungen anrufen können, um bleibende Umsetzungsschwierigkeiten mittels einer Expertengruppe zu lösen.

Grundlage für solche speziellen Unterstützungsmaßnahmen bilden unter anderem spezielle Bedarfsprüfungen (needs assessments). Auf der MC14 im März 2026 wurde deutlich, dass bereits 27 Länder solche Analysen durchführen. 

Kurz vor der MC14 vereinbarten die WTO und Europäische Investitionsbank (EIB) eine gemeinsame Initiative zu Handels- und Investitionserleichterung. Diese soll zunächst in Staaten Afrikas bei der Bedarfsprüfung und Reformen, etwa im Bereich der Regulierung, unterstützen. Im Anschluss will die EIB zudem den Staaten zur Seite stehen, um Investitionen zur Finanzierungsreife zu bringen.

Ab wann gilt das IFDA?

Zunächst muss das verhandelte Abkommen in den WTO-Rahmen integriert werden. Sobald mindestens 75 Mitglieder nach nationaler Ratifikation der WTO ihren Beitritt formell erklärt haben, tritt es 30 Tage später in Kraft. Es steht allen WTO-Mitgliedern frei, dem Abkommen anfänglich oder später beizutreten. 

Wie werden Unternehmen von dem Abkommen profitieren?

Der einheitliche Rahmen erleichtert die Planung grenzüberschreitender Investitionen. Transparenz und einheitliche Standards bei Genehmigungsverfahren beschleunigen die Abläufe vor Ort und sparen Kosten bei der Vorbereitung. Die Einrichtung spezieller Anlaufstellen wird eine weitere Vereinfachung darstellen. 

Germany Trade & Invest unterstützt ausländische Unternehmen schon heute bei Unternehmenserweiterungen nach Deutschland und hält umfangreiche Informationen dazu bereit, etwa im Investment Guide to Germany.

Einheitliche Vorgaben zur Corporate Social Responsibility (CSR) reduzieren den Compliance-Aufwand bei internationalen Expansionen. Programme zur Stärkung lokaler Zulieferer helfen investierenden Unternehmen insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern, sich beispielsweise bei Produktionsvorhaben in das lokale Umfeld zu integrieren.

Eine vor der MC14 erschienene WTO-Studie prognostiziert eine Verringerung der Kosten von Unternehmen, um Tochtergesellschaften im Ausland zu unterhalten, um durchschnittlich 3,9 Prozent bei Implementierung des IFDA. Das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) soll in Folge des IFDA in einem Zehnjahreszeitraum um 0,8 Prozent steigen. Bei Umsetzung auch der optionalen Aspekte des IFDA geht die Studie von weit größeren Kostensenkungen und BIP-Steigerungen aus.

Mehr zum Thema:

Dieser Inhalt gehört zu