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Zollbericht WTO Internationale Handelsabkommen

Verhandlungen in der WTO über Investment Facilitation

(Stand: 08.03.2024) Durch einen multilateralen Rahmen für Investitionserleichterungen sollen Unternehmen leichter im Ausland expandieren können. 

Von Udo Sellhast | Berlin

Was ist der Hintergrund des Investment Facilitation for Development Agreement (IFDA)?

Im Dezember 2017 erklärten 70 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) auf der 11. WTO-Ministerkonferenz, in Verhandlungen über einen plurilateralen Vertrag zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens für Investitionserleichterungen einzutreten. Die Staaten erkannten bereits 2017 die dynamischen Verbindungen zwischen Investitionen, Handel und der Entwicklung in der globalen Wirtschaft. 

Nach über sechs Jahren an Vorbereitungen und Verhandlungen präsentierten die mittlerweile 123 beteiligten Länder im Februar 2024 zur 13. WTO-Ministerkonferenz eine Ministererklärung mit dem final verhandelten Text.

Was bezweckt das Abkommen – und was nicht?

Das IFDA definiert eingangs folgende Punkte, die Investitionsströme zwischen den Vertragsparteien (besonders in Entwicklungsländern) erleichtern und eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen sollen:

  • Verbesserung der Transparenz von Investitionsmaßnahmen
  • Verschlankung von Verwaltungsverfahren
  • Ergreifen weiterer Maßnahmen zur Erleichterung von Investitionen
  • Ausbau der internationalen Kooperation

Explizit nicht unter den Anwendungsbereich des Abkommens fallen dagegen Marktzugang, Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren. Auch den Bereich der öffentlichen Vergabe deckt das IFDA nicht ab. Gleiches gilt für Beihilfen, die ein Vertragsstaat Investoren aus anderen Vertragsstaaten nicht gewährt. 

Welchen Inhalt hat das IFDA?

In einem ersten Abschnitt findet neben dem Anwendungsbereich das Meistbegünstigungsprinzip (most-favoured nation treatment) Berücksichtigung. 

Darauf folgt ein Abschnitt zur Transparenz. Vertragsstaaten sollen ausländischen Investoren Grundinformationen über einheitliche Informationsportale (single information portal) zur Verfügung stellen. Dies umfasst etwa Informationen zu Gesellschaftsgründung, Einreise und vorübergehendem Aufenthalt, Steuern und Fördermitteln, aber auch beispielsweise zu Genehmigungserfordernissen bei Investitionen. Soweit praktisch möglich, sollen die Staaten neue investitionsrelevante Maßnahmen vor Verabschiedung veröffentlichen und Investoren Gelegenheit zur Äußerung geben. 

Vorgaben für Verwaltungsprozesse

Ein eigener Teil des IFDA hat die Verwaltungsvereinfachung und –beschleunigung bei Investitionen zum Gegenstand. Dies reicht von Vorgaben für Genehmigungsprozesse über die Behandlung von Anträgen bis hin zu Gebühren und Einspruchsmöglichkeiten. Bereits nach Antragseingang sollen Behörden einen ungefähren Bearbeitungszeitraum nennen. Auf unvollständige Anträge sollen sie Investoren hinweisen und möglichst Gelegenheit zur Nachjustierung geben. Investoren soll nicht nur wegen einer vorherigen Ablehnung ein erneuter Antrag auf Genehmigung verwehrt werden. Vertragsparteien sollen möglichst nur eine Behörde für jeden Genehmigungsantrag einer Investition vorsehen oder einheitliche Ansprechpartner (etwa die einheitlichen Informationsportale) benennen. Zudem soll jedes Land eine oder mehrere Anlaufstellen (focal points) benennen, die Investoren bei der Informationsbeschaffung unterstützen. Auch zu speziellen Programmen zur Stärkung lokaler Zulieferer in Investitionszielländern und zum Aufbau von Zuliefererdatenbanken ermutigt das IFDA.

Nachhaltigkeit und Entwicklungskomponente im IFDA 

Der Abschnitt über nachhaltige Investitionen enthält Bestimmungen zu verantwortungsbewusstem unternehmerischem Handeln (responsible business conduct) und zur Korruptionsbekämpfung. Vertragsstaaten sollen Investoren ermutigen, etablierte internationale Prinzipien etwa der UN, ILO oder OECD, die der jeweilige Staat unterstützt, in ihre Geschäftspraktiken einzubeziehen. Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass sie Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung ergreifen.

Weitere Kapitel des IFDA widmen sich der internationalen Kooperation zur Vereinfachung grenzüberschreitender Investitionen. Das Abkommen schafft auch die Grundlage für ein neues WTO-Komitee für Investionserleichterungen (Committee for Investment Facilitation). Das IFDA stellt darüber hinaus spezielle Regeln für Entwicklungsländer und am wenigsten entwickelte Länder auf. Näheres hierzu enthält die GTAI-Meldung "Investment Facilitation auf der Zielgeraden".

Ab wann gilt das IFDA?

Zunächst muss das verhandelte Abkommen in den WTO-Rahmen integriert werden. Sobald mindestens 75 Mitglieder nach nationaler Ratifikation der WTO ihren Beitritt formell erklärt haben, tritt es 30 Tage später in Kraft. Es steht allen WTO-Mitgliedern frei, dem Abkommen anfänglich oder später beizutreten. 

Wie werden Unternehmen von dem Abkommen profitieren?

Der einheitliche Rahmen erleichtert die Planung grenzüberschreitender Investitionen. Transparenz und einheitliche Standards bei Genehmigungsverfahren beschleunigen die Abläufe vor Ort und sparen Kosten bei der Vorbereitung. Spezielle Anlaufstellen vereinfachen dies weiter. Germany Trade & Invest unterstützt ausländische Unternehmen schon heute bei Unternehmenserweiterungen nach Deutschland und hält umfangreiche Informationen dazu bereit, etwa im Investment Guide to Germany.

Einheitliche Vorgaben für Regelungen zur Corporate Social Responsibility (CSR) reduzieren den Compliance-Aufwand bei internationalen Expansionen. Programme zur Stärkung lokaler Zulieferer helfen investierenden Unternehmen insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern, sich vor Ort beispielsweise bei Produktionsvorhaben in das lokale Umfeld zu integrieren.

Die EU-Kommission betonte im März 2023 schließlich die Wichtigkeit des IFDA für die Beschaffung kritischer Rohstoffe durch Investitionen in Entwicklungsländern.

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