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Zollbericht Türkei Antidumping, Antisubvention

Schutzmaßnahmen

Antidumping- und Sonderzölle schützen die türkische Wirtschaft.

Von Klaus Möbius | Bonn

Schutzmaßnahmen

Die Türkei schützt die heimische Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz durch Antidumpingverfahren und Sonderzölle auf bestimmte Waren. Sämtliche Maßnahmen werden im türkischen Amtsblatt (nur türkisch) und auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums (englisch) veröffentlicht.

Antidumping

In der Türkei ist das Wirtschaftsministerium (Ekonomi Bakanligi) für die Durchführung von Antidumpingverfahren zuständig. Das Verfahrensrecht entspricht den Grundsätzen der WTO. Voraussetzung für die Einleitung eines Antidumpingverfahrens ist zunächst die Einfuhr von Waren zu einem unfairen, das heißt unter den tatsächlichen Kosten liegenden Preis. Dadurch muss es bei den Herstellern von vergleichbaren Waren in der Türkei zu einer Schädigung gekommen sein. Der kausale Zusammenhang zwischen Schädigung und (mutmaßlich) gedumpten Einfuhren muss nachgewiesen werden. Sollte sich das Ministerium zu einer Untersuchung entschließen, so erhalten alle Beteiligten die Gelegenheit, sich zu dem Fall zu äußern. Unternehmen, die vom Ministerium angesprochen und befragt werden, sollten sich kooperativ zeigen. Sie laufen sonst Gefahr, dass das Ministerium nur auf Basis der von den Antragstellern vorgebrachten Informationen entscheidet. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, über Ihren Fachverband Kontakt mit dem zuständigen Branchenreferat im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufzunehmen. Link zu bestehenden Antidumpingmaßnahmen.

Schutzzölle

Anders als Antidumpingzölle richten sich Schutzzölle nicht gezielt gegen Einfuhren aus bestimmten Ländern, sondern gelten im Prinzip gegenüber allen Einfuhren. Sie dienen dazu, bestimmte Branchen in der Türkei vor Konkurrenz zu schützen. Es gibt Schutzzölle auf mineralische Waren, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe und Kautschuk sowie Waren daraus, Leder und Lederwaren, Holz, Kork und Flechtwaren sowie Erzeugnisse daraus, Papier und Papierwaren, Spinnstoffe und Waren daraus, Bekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme und ähnliche Waren, Federn, Daunen und Waren daraus, Waren aus mineralischen Stoffen sowie aus Keramik und Glas, Perlen, Diamanten, Edelsteine und Schmuckwaren, Eisen, Stahl, Kupfer und Aluminium sowie Waren daraus, Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, Metallwaren, zahlreiche Erzeugnisse des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, Zugmaschinen, Kranwagen, Kraftfahrzeuge mit Bohreinrichtung, Feuerwehrfahrzeuge, Lkw-Betonmischer, Kfz-Teile sowie Motorräder, Fahrräder, Anhänger und Teile dafür, Schiffe, optische Waren, Messinstrumente, Zeitmesser und Uhrwerke, Uhrgehäuse, -armbänder und –teile, Musikinstrumente, Möbel, Lampen und Lampenteile, vorgefertigte Gebäude,  Spielwaren, Spielekonsolen, Dekorationsartikel, Sportartikel und Angelgerät, Bürsten und Pinsel, Schreibwaren, Hygieneartikel sowie diverse Haushaltswaren. Details ergeben sich aus dem GTAI-Bericht vom 04. Februar 2022.

Einfuhren mit Ursprung in der EU oder in Ländern, mit denen die Türkei Freihandelsabkommen unterhält, sind von den Schutzzöllen nicht betroffen. Für diese Waren sind grundsätzlich auch keine Ursprungszeugnisse erforderlich, der Freiverkehrsnachweis A.TR reicht aus. In der Praxis werden Ursprungszeugnisse häufig dennoch verlangt, weil Zollagenten dadurch Haftungsrisiken für sich selbst minimieren wollen. Link zu Schutzmaßnahmen.

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