Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Türkei Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle

In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.

Von Klaus Möbius | Bonn

Zolltarif

Die Türkei und die EU haben wegen der bestehenden Zollunion einen gemeinsamen Außenzoll. Die Zolltarifnummern werden bis zur achten Stelle identisch verwendet. Darüber hinaus kann es Unterschiede geben. Bei der türkischen Zollverwaltung können verbindliche und unverbindliche Zolltarifauskünfte beantragt werden. In der EU erhaltene verbindliche Zolltarifauskünfte sind für den türkischen Zoll nicht bindend. Die Drittlandszölle der Türkei sind für Waren, die der Zollunion unterliegen, mit denen der EU identisch und können in der Access2Markets Datenbank der EU-Kommission abgerufen werden. Die Berechnung der konkreten Einfuhrabgaben, d.h. auch Zusatzzölle, Sonderverbrauchssteuer, Quellensteuer und weitere Steuern ist kompliziert und aufwendig. Es kann daher sinnvoll sein, eine Zollagentur bzw. Zollberatung, die über einen Content-Provider bzw. eine kostenpflichtige Zollsoftware verfügt, mit der Recherche zu beauftragen.

Zollwert

Die türkischen Vorschriften über den Zollwert sind denen der EU angeglichen. Maßgeblich ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Hinzuzurechnen sind - sofern nicht im Kaufpreis enthalten - Transport- und Versicherungskosten bis zur türkischen Grenze. Transport- und Versicherungskosten innerhalb der Türkei können, sofern sie bereits im Kaufpreis enthalten sind, abgezogen werden.

Folgende Kosten, soweit sie für den Käufer entstanden, aber nicht in dem gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind, müssen dem Transaktionspreis hinzugerechnet werden:

  • Provisionen und Maklerlöhne mit Ausnahme von Einkaufsprovisionen,
  • Kosten von Umschließungen, die zu Zollzwecken als Einheit mit den eingeführten Waren angesehen werden,
  • Verpackungskosten und zwar für Materialien und die entsprechenden Arbeitskosten,
  • Anteilsweise Kosten für Teile, Werkzeuge, Formen und ähnliche Verbrauchsmaterialien, die für die Produktion der eingeführten Ware erforderlich waren und vom Verkäufer kostenlos oder unterhalb der Selbstkosten zur Verfügung gestellt wurden. Gleiches gilt für Entwicklungs- und Designkosten.
  • Lizenzgebühren für die eingeführten Waren, die vom Käufer zu zahlen sind,
  • Erlöse aus späteren Weiterverkäufen, die dem Verkäufer zufließen.

Vom Transaktionspreis dürfen folgende Kosten abgezogen werden, sofern sie in der Rechnung getrennt aufgeführt sind:

  • Gebühren für Aufbau, Installation, Zusammenbau, Einweisungsmaßnahmen und Ähnliches nach der Einfuhr in der Türkei,
  • Transport- und Versicherungskosten nach dem ersten Entladeort in der Türkei,
  • Einfuhrzölle und Steuern.

Außertarifliche Zollbefreiungen

Waren zur Absatzförderung wie Warenmuster ohne oder mit geringem Wert, Werbebroschüren und -drucksachen sowie Waren, die auf Messen, öffentlichen Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen verbraucht werden, können zollfrei eingeführt werden. Der Höchstbetrag für einfuhrabgabenfreie Warenlieferungen per Post oder Expressdienst beträgt 75 Euro.

Sonstige Abgaben

Abfertigungsgebühren werden nicht erhoben, jedoch können Kosten durch vom Zoll oder anderen Behörden angeordnete Laboruntersuchungen entstehen. Für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen können ebenfalls Gebühren erhoben werden. Wegekosten für Kontrollbeamte werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

Für jede Zollanmeldung wird eine Stempelsteuer in Höhe von 97,10 Türkische Lira erhoben.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.