Ukraine | Rechtsbericht | Arbeitsrecht
Ukraine modernisiert das Arbeitsrecht
Das ukrainische Arbeitsrecht steht vor einer umfassenden Reform. Der Entwurf bringt mehr Flexibilität, aber auch neue Anforderungen für Unternehmen.
22.05.2026
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die Novelle des Arbeitsgesetzes ist ein wichtiger Bestandteil des Beitrittsprozesses der Ukraine zur Europäischen Union (EU). Sie orientiert sich an über 30 EU-Richtlinien sowie an den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Moderne arbeitsrechtliche Grundprinzipien sollen überholte sowjetische Strukturen ablösen.
Bereits im Januar 2026 hat die ukrainische Regierung den Gesetzentwurf Nr. 14386 in das Parlament eingebracht. Bei der Veranstaltung des ukrainischen Ministeriums für Wirtschaft vom 7. Mai 2026 "Arbeitsmarkt für die Wirtschaft der Zukunft" betonte der Wirtschaftsminister, Oleksy Sobolev, die Dringlichkeit der Arbeitsrechtsreform.
Der Gesetzentwurf befindet sich in der ersten parlamentarischen Lesung. Bis zur endgültigen Verabschiedung ist mit weiteren Anpassungen zu rechnen.
Wichtige Grundprinzipien im Überblick
Arbeitnehmer:innen erhalten ausdrücklich das Recht auf freie Berufswahl. Gleichzeitig wird das Verbot der Zwangs- und Kinderarbeit betont.
Die Antidiskriminierung wird umfassend geregelt, unter anderem mit Blick auf Herkunft, Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand. Auch die Vielfalt familiärer Situationen wird vom neuen Gesetzbuch besser erfasst.
Neu sind die Regelungen zu Mobbing, Belästigung und Druckausübung zur Kündigung. Künftig werden Unternehmen verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und Beschwerdemechanismen samt entsprechender Stellen einzurichten.
Klare Definition des Arbeitsverhältnisses
Eine zentrale Neuerung ist die Konkretisierung der Merkmale eines Arbeitsverhältnisses. Ein Beschäftigungsverhältnis wird anerkannt, wenn mindestens fünf von acht festgelegten Kriterien erfüllt sind. Zu den typischen Merkmalen zählen unter anderem:
- Weisungsgebundenheit;
- Eingliederung in die Organisation und Arbeitsabläufe des Unternehmens;
- Arbeitszeit- und Ortsvorgaben;
- Wirtschaftliche Abhängigkeit (kein eigener Marktauftritt).
Sind genügend Merkmale erfüllt, gilt das Vertragsverhältnis als abhängiges Arbeitsverhältnis – ungeachtet der Verwendung von Bezeichnungen im Vertrag wie "Freelancer" oder "Dienstleister".
Damit soll eine klare Abgrenzung zu zivilrechtlichen Verträgen geschaffen und die Flucht in die Scheinselbständigkeit bekämpft werden.
Mehr Flexibilität in der Arbeitsgestaltung
Die umfangreichsten Änderungen betreffen die Gestaltung von Arbeitsbeziehungen. Dadurch können Arbeitgeber:innen flexible Arbeitsformate anbieten. Bereits in der Praxis gelebte Arbeitsmodelle wie etwa mobiles Arbeiten, Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten werden damit erstmalig gesetzlich geregelt.
Für alle Arten von Arbeitsverträgen wird ein schriftlicher Vertrag verpflichtend. Bisher war auch ein mündlicher Abschluss möglich. Außerdem ist die Digitalisierung des Personalwesens ausdrücklich vorgesehen, beispielsweise die Abschaffung des Papier-Arbeitsbuches (трудова книжка).
Arbeits- und Ruhezeiten
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bleibt bestehen. Beschäftigte erhalten zudem ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten. Gleichzeitig entfallen veraltete Normen. Dazu gehört beispielsweise das Verbot der Nachtarbeit für Frauen mit Kindern unter drei Jahren. Außerdem wird der gesetzliche Mindesturlaub von 24 auf 28 Kalendertage erhöht.
Vergütung und Mindestlohn
Der Entwurf enthält zudem neue Regeln für die Vergütung von Überstunden sowie von Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit. Zudem sollen beide Elternteile eine bezahlte Elternzeit von zwei Monaten in Anspruch nehmen können.
Darüber hinaus wird eine neue Berechnungsmethode für die Festlegung des Mindestlohns eingeführt. Sie orientiert sich an europäischen Standards. Das Zustandekommen wird damit transparenter und leichter nachvollziehbarer.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Kündigungsverfahren wird formalisiert. Es werden zusätzliche Kündigungsgründe eingeführt, zum Beispiel bei Mobbingvorwürfen oder schwerem Vertrauensverlust. Für kollektive Entlassungen, insbesondere bei Restrukturierungen, sollen klare Verfahren gelten.
Sicherheit und Gesundheitsschutz
Ein modernes System der Risikoprävention soll Beschäftigte besser am Arbeitsplatz schützen. Unternehmen müssen Arbeitsrisiken systematisch bewerten und präventive Maßnahmen ergreifen. Dabei sollen sie sich an europäischen Arbeitsschutzmodellen orientieren.
Kontrolle und Datenschutz
Der Einsatz von Videoüberwachung und die Kontrolle dienstlicher Kommunikation werden unter engen Voraussetzungen erlaubt. Arbeitgeber:innen müssen nachweisen, dass mildere Mittel nicht ausreichen, und die Datenschutzregeln berücksichtigen. Dies erhöht den Regelungs‑ und Begründungsaufwand.
Neue Ansätze zur Streitbeilegung
Die Änderungen zur Beilegung individueller und kollektiver Arbeitskonflikte werden die gerichtliche Praxis in der Ukraine maßgeblich beeinflussen. So ist unter anderem die Einführung von Mediation und gerichtlichen Vergleichen vorgesehen.
Der Entwurf sieht zudem eine klare Unterscheidung zwischen Interessenkonflikten (Schaffung neuer Arbeitsbedingungen) und Rechtskonflikten (Durchsetzung bestehender Rechte) vor. Dies soll insbesondere die kollektiven Arbeitsbeziehungen stärken, etwa durch eine detaillierte Regelung des Streikrechts als letztes Mittel der Konfliktlösung oder die Einführung des Konzepts des Lockouts als vorübergehende Betriebsschließung auf Initiative des Arbeitgebers.
Vorbereitungen treffen
Das Gesetz soll nach der Verabschiedung erst nach der Aufhebung des Kriegsrechts in Kraft treten. Unternehmen sollten die parlamentarische Diskussion jedoch im Blick behalten, um zeitnah auf die Änderungen reagieren zu können. Es wird empfohlen bestehende Arbeits- und Zivilverträge zu prüfen und an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Bei einem Risiko der Scheinselbständigkeit sollten diese in ein ordentliches Arbeitsverhältnis umqualifiziert werden.
Zum Thema:
- GTAI-Publikation Recht kompakt Ukraine