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Rechtsbericht | Ukraine | Verbraucherschutz

Verbraucherschutz

Hinweis: Der Geschäftsverkehr mit der Ukraine ist wegen des Krieges eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage jederzeit kurzfristig ändern kann.

Die Vorschriften zur Produzentenhaftung und Produktsicherheit werden durch Vorschriften zum Verbraucherschutz und E-Commerce ergänzt. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Verbraucherschutz 

Weitere Vorschriften zu Produkthaftung und Verbraucherschutz finden sich im Verbraucherschutzgesetz Nr. 1023-XII ("Zakon pro zachist prav spoživačiv“, im Folgenden: VSchG). Gemäß Art. 4 VSchG haben Verbraucher ("spoživači“) Anspruch auf angemessene Qualität von Produkten und Dienstleistungen, Produktsicherheit etc. Artikel 8-10 legen noch einmal gesondert die Rechte der Verbraucher bei Mängeln von Produkten oder Dienstleistungen fest. Das Gesetz Nr. 2639-VIII vom 6. Dezember 2018 "Über die Information der Verbraucher in Bezug auf Lebensmittel" regelt die rechtlichen und organisatorischen Informationspflichten für Verbraucher, unter anderem Produktbezeichnungen, Liste der Inhaltsstoffe sowie die Mindesthaltbarkeit.

Als Verbraucher hat man die Möglichkeit, sich bei Fragen an die Verbraucherschutzzentrale zu wenden.

E-Commerce

Am 19. April 2020 wurde Gesetz Nr. 675-VII "Über E-Commerce“ verabschiedet. Daneben findet eine Reihe an allgemeinen Gesetzen Anwendung wie das Zivilgesetzbuch, das Verbraucherschutzgesetz, Gesetz Nr. 2297-IV "Über den Schutz persönlicher Daten“, Gesetz Nr. 265/95 "Über den Einsatz von Registrierung von Abrechnungsvorgängen im Bereich Handels, Gastronomie und Dienstleistungen“  sowie eine Reihe von untergesetzlichen Normen und Richtlinien.

Das Gesetz „Über E-Commerce“ definiert die Begrifflichkeiten wie Internet-Shop, elektronische Transaktion, Händler, erlaubte Waren und Händlerpflichten sowie die Besonderheiten des elektronischen Vertragsabschlusses.

Darüber hinaus wurde am 19. April 2020 eine Gesetzesvorlage über die Aktualisierung des Verbraucherschutzes eingereicht. Die Gesetzesvorlage dient dazu, das geltende Verbraucherschutzrecht an die aktuellen Gegebenheiten des grenzüberschreitenden Internethandels und Internet-Dienstleistungen anzupassen. Die künftigen Aktualisierungen sollen Begrifflichkeiten wie Market-Place und elektronischer Produktvergleich definieren und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sowohl der Händler als auch der Verbraucher festlegen. Parallel dazu soll eine Plattform "E-Käufer“ geschaffen werden. Dies soll der Identifizierung des Internethändlers, Internetshops und des Händlers auf dem Market-Place und/oder auf der Preisvergleichsplattform dienen.

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