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Portal 21 Irland Vertragsrecht

Vertragsrecht

Bei Verträgen zwischen irischen Dienstleistungserbringern und deutschen gewerblich tätigen Dienstleistungsempfängern sind unter anderem die folgenden Punkte beachtenswert, wenn irisches Recht gilt:

Sowohl für Kauf- als auch für Werk- und Dienstleistungsverträge sind neben den ungeschriebenen Regeln des Common Law vor allem die Vorschriften der Gesetze über Warenverkauf und Dienstleistungserbringung von 1893 und 1980 zu beachten (Sale of Goods Act 1893 und Sale of Goods and Supply of Services Act 1980).

Für einen wirksamen Vertrag muss zunächst ein klares Angebot und dessen Annahme vorliegen, Außerdem müssen beide Parteien die Absicht haben, eine rechtlich bindende Vereinbarung zu schaffen (Rechtsbindungswille), Außerdem müssen die Parteien geschäftsfähig sein Kapazität (z. B. keine Minderjährigen oder geistig behindert). Eine Besonderheit des angelsächsischen Rechtskreises, zu dem auch das irische Recht gehört, ist außerdem das Erfordernis einer Gegenleistung ("consideration"). Eine bestimmte Form ist hingegen in den meisten Fällen nicht erforderlich.

In Folge der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) müssen Dienstleister in Irland bestimmte Informationspflichten gegenüber Dienstleistungsempfängern erfüllen. Hierzu gehört auch, dass sie den Dienstleistungsempfängern Informationen unter anderem über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesetzlich nicht vorgesehene, nachvertragliche Garantien zur Verfügung stellen. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt Regulation 22 der irischen Rechtsverordnung zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (European Union (Provision of Services) Regulations 2010) dar. Weiterführende Ausführungen zu den Informationspflichten enthält etwa die Rubrik Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters dieses "Portal 21"-Irland-Beitrages.

Germany Trade & Invest (Stand: Januar 2026)

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