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Markthemmnisse
Trotz klimapolitischer Notwendigkeit und Rückendeckung aus Washington stoßen Windkraftprojekte gelegentlich auf Widerstände. Diese können unterschiedlicher Natur sein.
03.08.2023
Von Ullrich Umann | Washington, D.C.
Windkraftprojekte sind problematischer als angenommen
Hemmnisse für Windkraftfelder stellen unter anderem die Vorbehalte von Anwohnern und Umweltschützern dar, die vor negativen Langzeitfolgen der Projekte auf die Natur, auf das Meer sowie die Tier- und Pflanzenwelt warnen. Anwohner, Jäger, Freizeit- und Berufsfischer kritisieren zuweilen, dass ihre Interessen bei der Planung von Windkraftanlagen nur unzureichend berücksichtigt werden. Verbraucher äußern wiederum die Befürchtung, dass sich ihre Stromrechnungen übermäßig erhöhen, sollten alle Kosten und Folgekosten der Windkraftfelder an sie weitergereicht werden.
Erschwerend für die Errichtung speziell von Offshore-Feldern wirkt sich ein Gesetz aus dem Jahr 1920, dem so genannten Jones Act, aus. Demnach können nur in den USA registrierte Schiffe, die von US-Bürgern oder Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA betrieben werden, Fracht zwischen US-Häfen befördern. Im Dezember 2020 stellte der US-Kongress klar, dass dieses Gesetz auch für den Bau von Windkraftanlagen gilt.
Kostenkalkulation gestaltet sich teils schwierig
Obwohl die Kosten für die Entwicklung von Offshore-Windkraftanlagen sowie die PPA-Preise in den letzten zehn Jahren tendenziell gesunken sind, verlief diese Entwicklung langsamer als ursprünglich geplant. Je umfangreicher und komplexer die Windprojekte ausfallen, desto höhere Kosten fallen für die zugehörige Infrastruktur an, darunter für Fundamente, Kabel etc. Die steigende Zahl an Windkraftprojekten erhöht wiederum die Nachfrage nach grundlegenden Materialien wie Beton und Stahl, die unter anderem für die Fundamente der Turbinen benötigt werden.
Da zur Herstellung dieser Materialien unter anderem auch fossile Energieträger eingesetzt werden, verschlechtert sich die Umweltbilanz von Windkraftprojekten. Nicht zuletzt stößt die Größe von Windturbinen inzwischen an ihre physikalischen Grenzen, weshalb sich die Nutzung von Größenvorteilen als endlich erweist.
Auch der über die Laufzeit zu beobachtende Leistungsabfall, insbesondere bei großen Windkraftanlagen, beeinträchtigt die Projektrentabilität negativ. Dadurch ist nicht auszuschließen, dass Betreiber ihre Anlagen noch vor Ablauf der PPAs aufgeben. In diesen Fällen müsste der Steuerzahler für die Stilllegung und den Rückbau der Anlagen aufkommen. Gesetzlich ungeregelt ist zudem, ob Betreiber Rücklagen für mögliche Stilllegungskosten bilden und vorrätig halten müssen, selbst wenn die Anlagen über die Laufzeit der PPA in Betrieb bleibt.