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Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abkommen zwischen den USA und Malaysia

Der Wortlaut des Abkommens liegt bereits vor, jedoch ist es bislang noch nicht in Kraft getreten.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die USA und Malaysia haben im Oktober 2025 mehrere Vereinbarungen veröffentlicht, die ihre wirtschaftliche und strategische Zusammenarbeit auf ein neues Niveau heben sollen. Im Zentrum stehen ein bilaterales Handelsabkommen, ein Memorandum of Understanding zur Diversifizierung globaler Lieferketten für kritische Mineralien sowie ein Joint Statement zur Förderung von Wohlstand und Stabilität in der Region.

Beseitigung tarifärer Handelshemmnisse

Das Joint Statement sieht weiterhin einen reziproken Zollsatz in Höhe von 19 Prozent für Ursprungswaren aus Malaysia vor. Außerdem wurden Produkte aus der Liste gemäß Anhang III der Executive Order 14346 vom 5. September 2025 (Potential Tariff Adjustments for Aligned Partners) bestimmt, die einen reziproken Zusatzzollsatz von null Prozent erhalten sollen.

Im Gegenzug verpflichtet sich Malaysia, den USA bevorzugten Marktzugang für Industrie- und Agrarprodukte zu gewähren. Darunter fallen unter anderem Chemikalien, Maschinen, Fahrzeuge, Milchprodukte, Geflügel, Schweinefleisch und Reis.

Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse

Malaysia sagt zu, eine Reihe nichttarifärer Handelsbarrieren abzubauen. Beispielsweise sollen in den USA hergestellte Fahrzeuge auf dem malaysischen Markt akzeptiert werden. Ferner sollen Hemmnisse für US-Lebensmittel und Agrarprodukte abgebaut werden.

Kooperation bei kritischen Mineralien

Ein separates Memorandum of Understanding zwischen beiden Regierungen zielt auf die Diversifizierung globaler Lieferketten für kritische Mineralien ab. Ziel ist es, die Abhängigkeit von einzelnen Lieferländern zu verringern, die Transparenz zu erhöhen und nachhaltige, widerstandsfähige Rohstoffströme zu fördern.

Verbesserung der Arbeitsstandards

Malaysia verpflichtet sich, international anerkannte Arbeitsrechte zu schützen, Zwangsarbeit zu verhindern und Verstöße gegen das Arbeitsrecht in Sektoren mit einem hohen Risiko von Zwangs- und Kinderarbeit wirksam zu identifizieren und anzugehen.

Weitere Themen

Das bilaterale Abkommen sieht weiterhin Regeln für unter anderem folgende Themen vor:

  • Digitaler Handel und Technologie
  • Geografische Angaben
  • Geistiges Eigentum
  • Dienstleistungen
  • Umwelt
  • Ursprungsregeln
  • Wirtschaftliche und nationale Sicherheit
  • Investitionen

Nächste Schritte

Ein konkreter Text liegt bereits vor. Dieser wurde am 26. Oktober 2025 von beiden Parteien unterzeichnet. In den nächsten Wochen werden die USA und Malaysia die erforderlichen nationalen Verfahren abschließen, damit das Abkommen in Kraft treten kann.

Das Memorandum of Understanding soll mit der Unterzeichnung am 26. Oktober 2025 durch beide Teilnehmer in Kraft treten. Dabei soll die Vereinbarung weder rechtlich bindend sein noch bestehende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern berühren.

Quellen:

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