Zollmeldung USA Antidumping, Antisubvention
Antidumpingzölle auf Hexamin aus Deutschland
Die US‑Handelsbehörden haben endgültig entschieden, Antidumpingzölle auf Hexamethylentetramin (Hexamin) aus Deutschland, Indien und Saudi‑Arabien einzuführen.
07.01.2026
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Die Maßnahme betrifft Hexamin der Zolltarifnummer 2933.69.5000. Die von der ITA (International Trade Administration) ermittelten endgültigen Antidumpingzölle betragen
- für das deutsche Unternehmen Prefere Paraform GmbH & Co Kg 59,29 Prozent,
- für das Unternehmen Fiberpipe GFK Vertriebsgesellschaft 102,14 Prozent und
- für alle anderen von dem Verfahren betroffenen deutschen Unternehmen 59,29 Prozent.
Weitere von dem Verfahren betroffene Länder sind Indien und Saudi-Arabien.
Die Customs and Border Protection (CBP) wird angewiesen, die Antidumpingzölle auf alle Einfuhren von Hexamin aus den betroffenen Ländern zu erheben. Der Beschluss wurde bereits am 30. Dezember 2025 und erneut in geänderter Fassung am 7. Januar 2026 im Federal Register veröffentlicht.
Zum Hintergrund
Antidumpinguntersuchungen durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren: Die ITA hat im September eine endgültige Entscheidung im Antidumpingverfahren zu Hexamin aus Deutschland veröffentlicht. Eine vorläufige Entscheidung war bereits vorausgegangen. Die U.S. International Trade Commission (ITC) hat ebenfalls eine bedeutende Schädigung bzw. Gefahr einer bedeutenden Schädigung der US-Wirtschaft festgestellt und dies dem U.S. Department of Commerce mitgeteilt. Auf Grundlage dieser Entscheidungen des U.S. Department of Commerce und der ITC wird nun der entsprechende Antidumpingzollbeschluss erlassen.
Quelle: Entscheidung der International Trade Administration vom 7. Januar 2026 (Amended Final Antidumping Duty Determination)