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Zollbericht Saudi-Arabien Zolltarif, Einfuhrzoll

Saudi-Arabien nimmt bedeutende Änderungen im Zolltarif vor

Saudi-Arabien erhöht zahlreiche Zollsätze und führt neue Tarifpositionen ein – betroffen sind unter anderem Schlüsselbranchen wie Maschinenbau, Chemie und Stahl.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Mit dem Ministerialbeschluss Nr. 5-88-1447 hat der saudi-arabische Finanzminister zahlreiche Änderungen am Zolltarif offiziell genehmigt. Die Anpassungen umfassen sowohl Erhöhungen und Senkungen von Zollsätzen als auch die Einführung neuer sowie die Überarbeitung bestehender Zolltarifpositionen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Umm al Qura Nr. 5124 veröffentlicht und trat am 27. November 2025 in Kraft. 

Zollerhöhungen für Maschinen, Chemie und Stahl

Mit dem neuen Beschluss steigen die Zollsätze für mehr als 900 HS-Codes, insbesondere in den Schlüsselbranchen Maschinenbau, Chemie und Stahl. Auch zahlreiche Produkte aus der Lebensmittel- und Landwirtschaftsbranche sind betroffen. Beispiele sind Rindfleisch sowie tierische Fette und Öle, die künftig mit 15  statt bisher null bis fünf Prozent Zoll belastet werden. Einige Waren, die bislang zollfrei waren, unterliegen nun einer Abgabe, zum Beispiel Würfel- und Puderzucker. Bei einigen wenigen Positionen wurden die Zollsätze hingegen gesenkt.

Alle Anpassungen erfolgen laut Beschluss im Einklang mit den WTO-gebundenen Höchstgrenzen. Diese definieren die maximalen Zollsätze, die ein WTO-Mitglied für ein bestimmtes Produkt erheben darf. Sie werden im Rahmen der WTO-Verhandlungen unter dem GATT-Abkommen festgelegt. Die neuen Zolltarifpositionen sind im zwölfstelligen Format, da die GCC-Staaten sich auf eine Harmonisierung der Zolltarife geeinigt haben: Golfkooperationsrat führt zwölfstelligen Zolltarif ein.

Neue HS-Codes und Unterpositionen

Die Umstrukturierung des Zolltarifs umfasst eine Vielzahl neu eingeführter HS-Codes, die darauf abzielen, die Klassifizierungsgenauigkeit zu verbessern. Zusätzliche Unterpositionen wurden geschaffen, um eine höhere Präzision zu ermöglichen und eine bessere Unterscheidung zwischen Produktvarianten sowie den jeweiligen Compliance-Anforderungen sicherzustellen. 

Einige Unterpositionen wurden gestrichen, darunter:

  • bestimmte Milchprodukte (Position 0402)
  • Unterposition 8703.80.00.00.03 für bestimmte Elektrofahrzeuge.

Gesüßte Getränke: neue Tarifstruktur

Die jüngste Änderung der Verbrauchssteuer auf gesüßte Getränke – künftig abhängig vom Zuckergehalt statt pauschal 50 Prozent – wirkt sich auch auf den Zolltarif aus. Neue Unterkategorien beziehen sich zum Beispiel auf den Zuckergehalt pro 100 ml:

  • < 5 g
  • 5–7,99 g
  • ≥ 8 g

Die Änderungen für gesüßte Getränke treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Neue Position für Warentransporte zwischen Freizonen

Für Warenbewegungen zwischen Zollfreigebieten und Freizonen innerhalb des Königreichs wurde die Position 9804 eingeführt.

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