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Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA)

Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Das USMCA ist das Nachfolgeabkommen zum North American Free Trade Agreement (NAFTA). 

Aus Sicht der USA konnten US-Unternehmen in der Vergangenheit nicht ausreichend von dem Vorgängerabkommen NAFTA profitieren. Grund dafür waren unter anderem zu wenig straffe Ursprungsregeln, insbesondere im Kfz-Sektor, und ein nicht ausreichender Schutz geistigen Eigentums. Präsident Trump hatte eine NAFTA-Neuverhandlung daher zu einem seiner Wahlkampfziele für seine erste Amtszeit gemacht. Die Verhandlungen begannen im August 2017. Der Text des Abkommens wurde Ende 2018 von den drei Staatschefs der USA, Kanadas und Mexikos unterzeichnet. Im Laufe des Jahres 2020 haben die drei Mitgliedstaaten das USMCA ratifiziert und ihren jeweiligen internen Ratifizierungsprozess abgeschlossen. 

Am 1. Juli  2020 trat das USMCA in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Abkommen 16 Jahre. Nach sechs Jahren soll das Abkommen überprüft und gegebenenfalls um weitere 16 Jahre verlängert werden. Die am 20. Januar 2025 publizierte "America First Trade Policy" weist den US-Handelsbeauftragten an, mit den Vorbereitungen für die Überprüfung des Abkommens im Juli 2026 zu beginnen.

Schrittweise Abschaffung von Zöllen 

Der Zollabbau im Rahmen des USMCA erfolgt durch die schrittweise Abschaffung von Zöllen auf Ursprungsprodukte, die innerhalb der Mitgliedsstaaten gehandelt werden. Produkte, die die Ursprungsregeln erfüllen, können zollfrei gehandelt werden. 

Die Zolltarifliste USA, Mexiko und Kanada sind im Internet abrufbar. 

Strengere Ursprungsregeln im Kfz-Sektor

Das Abkommen gibt im Vergleich zum NAFTA strengere Ursprungsregeln in verschiedenen Sektoren vor. Für den Kfz-Sektor einigten sich die Vertragspartner zum Beispiel auf eine Erhöhung des regionalen Wertschöpfungsanteils von 62,5 Prozent auf bis zu 75 Prozent. Neben weiteren Ursprungkriterien wurde gleichzeitig vereinbart, dass Kfz-Hersteller 40 bis 45 Prozent der Wertschöpfung von Arbeitern herstellen lassen müssen, die einen Stundenlohn von mindestens 16 US-Dollar erhalten. Daneben gelten auch für chemische Produkte und Stahl strengere Ursprungsregeln.

Weitere Neugerungen

Darüber hinaus stellt das USMCA einen verbesserten Schutz des geistigen Eigentums sicher. Dazu zählen sowohl ein erhöhter Schutz an den Zollgrenzen vor gefälschten Produkten als auch der Schutz neuer geographischen Ursprungsbezeichnungen, Verbote diskriminierender Maßnahmen auf digitale Produkte wie E-Books oder der Schutz von Innovationen in der Pharmaindustrie.

Spezifische Vereinbarungen der Vertragspartner sollen ferner die gegenseitige Anerkennung von regulatorischen Vorschriften weiter verbessern. Im Fokus stehen hier unter anderem die Industriesektoren Arzneimittel, Medizinprodukte und Chemie.

Das USMCA beinhaltet auch eine Erhöhung der Zollfreigrenzen für Kuriersendungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der Freihandelszone. In den USA beträgt diese Grenze derzeit noch grundsätzlich 800 US-Dollar. Kanada erhöhte die Grenze von bislang 20 kanadischen Dollar (kan$) auf bis zu 150 kan$. In Mexiko beträgt sie 117 US-Dollar. Dies soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen den Warenverkehr erleichtern.

Weitere Details zum USMCA-Abkommen sind in unserer Publikation abrufbar.

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