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Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA)

Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.

Von Susanne Scholl | Bonn

Das USMCA ist das Nachfolgeabkommen zum North American Free Trade Agreement (NAFTA). Aus Sicht der USA konnten US-Unternehmen in der Vergangenheit nicht ausreichend von dem Vorgängerabkommen NAFTA profitieren. Grund dafür waren unter anderem zu wenig straffe Ursprungsregeln, insbesondere im Kfz-Sektor, und ein nicht ausreichender Schutz geistigen Eigentums. Der ehemalige Präsident Donald Trump hatte eine NAFTA-Neuverhandlung daher zu einem seiner Wahlkampfziele gemacht.

Strengere Ursprungsregeln im Kfz-Sektor

Das Abkommen gibt strengere Ursprungsregeln in verschiedenen Sektoren vor. Für den Kfz-Sektor einigten sich die Vertragspartner zum Beispiel auf eine Erhöhung des regionalen Wertschöpfungsanteils  von 62,5 Prozent auf bis zu 75 Prozent. Neben weiteren Ursprungkriterien wurde gleichzeitig vereinbart,  dass Kfz-Hersteller künftig 40 bis 45 Prozent der Wertschöpfung von Arbeitern herstellen lassen müssen, die einen Stundenlohn von mindestens 16 US Dollar erhalten. Daneben sollen auch für chemische Produkte und Stahl künftig strengere Ursprungsregeln gelten.

Geistiges Eigentum besser geschützt 

Darüber hinaus stellt das USMCA einen verbesserten Schutz des geistigen Eigentums sicher. Dazu zählen sowohl ein erhöhter Schutz an den Zollgrenzen vor gefälschten Produkten als auch der Schutz neuer geographischen Ursprungsbezeichnungen, Verbote diskriminierender Maßnahmen auf digitale Produkte wie E-Books oder der Schutz von Innovationen in der Pharmaindustrie.

Spezifische Vereinbarungen der Vertragspartner sollen die gegenseitige Anerkennung von regulatorischen Vorschriften weiter verbessern. Im Fokus stehen hier unter anderem die Industriesektoren Arzneimittel, Medizinprodukte und Chemie.

Zollfreigrenzen für Kuriersendungen erhöht

Das USMCA beinhaltet auch eine Erhöhung der Zollfreigrenzen im für Kuriersendungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der Freihandelszone. In den USA beträgt diese Freigrenze 800 US$. Kanada hat die Zollfreigrenze von 20 kanadischen Dollar auf 150 Dollar erhöht, in Mexiko beträgt die Zollfreigrenze 117 US$. Die großzügigeren Freigrenzen erleichtern vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen den grenzüberschreitenden Warenverkehr.

Das USMCA soll 16 Jahre gelten. Die Vertragsparteien sollen das Abkommen nach sechs Jahren überprüfen und gegebenenfalls um weitere 16 Jahre verlängern können. 

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