Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Update - Reziproke Zölle in Kraft getreten
Für Einfuhren in die USA gelten aktuell Zusatzzölle in Höhe von zehn Prozent. Für einige Produkte gelten Ausnahmen.
04.06.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Präsident Donald Trump hat am 2. April 2025 mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung (Executive Order/E.O.) die Einführung von Zusatzzöllen (reciprocal tariffs/reziproke Zölle) angewiesen. Nun gibt es erneut Änderungen:
- In Kraft: Seit dem 5. April 2025 werden Einfuhren in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von zehn Prozent belastet.
- Ausnahmen: Am 11. April wurden Ausnahmen von den Zusatzzöllen bekannt gegeben. Die Ausnahmen gelten rückwirkend ab Einführung der Zusatzzölle am 5. April 2025. Eine Erstattung bereits gezahlter Zölle ist möglich.
- Ausgesetzt: Die länderspezifischen Zusatzzölle, die ab 9. April 2025 hätten gelten sollen, werden für 90 Tage ausgesetzt. Die Liste der betroffenen Länder und Zollsätze finden sich in Annex I. Für die EU ist ein Zollsatz in Höhe von 20 Prozent vorgesehen.
Im US-Zolltarif sind alle Zollsätze hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Zusatzzölle erst zeitversetzt im US-Zolltarif abgerufen werden können.
Betroffene Waren und Ausnahmen
Die Zusatzzölle betreffen grundsätzlich alle Waren. Sie werden zusätzlich zu bereits bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.
Ausnahmen sind unter Sec. 3 b) der Durchführungsverordnung näher erläutert:
- Waren, die in CSMS #64724565 (CBP Guidance) gelistet sind, darunter unter anderem Smartphones, Computer und elektronische Komponenten;
- Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst sind;
- KFZ und KFZ-Teile, für die bereits Zusatzzölle gemäß der Proklamation 10908 gelten;
- Waren, die in Annex II gelistet sind, darunter Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holzwaren sowie bestimmte kritische Mineralien;
- Waren von Exportländern, die in Spalte 2 des US-Zolltarifs gelistet sind. Dazu zählt beispielsweise Russland.
Ab dem 4. Juni 2025 unterliegt der Nicht-Aluminium/Stahl-Anteil eines Artikels den reziproken Zöllen gemäß HTSUS 9903.01.25. Der Aluminium/Stahl-Anteil, der den Zöllen gemäß Sec. 232 unterliegt, unterliegt nicht den reziproken Zöllen gemäß HTS 9903.01.33.
Kanada und Mexiko
Auf Einfuhren mit Ursprung in Kanada und Mexiko gelten bereits Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent. Ausnahmen gelten für Waren, die präferenzberechtigt im Rahmen des USMCA-Abkommens eingeführt werden. Einfuhren aus Kanada und Mexiko werden nicht zusätzlich mit den oben genannten Zusatzzöllen belastet.
China
Für Einfuhren aus China, einschließlich Hongkong und Macau, gilt ab dem 14. Mai 2025, 00:01 Uhr EST ebenfalls ein Zusatzzollsatz in Höhe von 10 Prozent. Der Zusatzzollsatz in Höhe von 125 Prozent wird für 90 Tage ausgesetzt.
Korrekte Codierung in der Zollanmeldung
Um die Ausnahmen in Anspruch nehmen zu können, sind bei der Zollanmeldung die korrekten Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs zu nutzen. Alle Waren müssen entweder mit einer HTSUS-Klassifizierung angemeldet werden, für die Zusatzzölle gelten, oder mit einer HTSUS-Klassifizierung der jeweiligen Ausnahme. Die Guidance der US-Zollbehörden enthält Details zur Klassifizierung.
Berücksichtigung von US-Vormaterialien
Die Zusatzzölle (Reciprocal Tariffs) sollen nur für den nicht-US-amerikanischen Anteil einer Ware gelten, sofern mindestens 20 Prozent des Warenwertes US-Ursprung haben. Ursprung bezieht sich auf die vollständige Herstellung bzw. letzte wesentliche Bearbeitung einer Ware. Weitere Details zur Dokumentation und Nachweispflichten enthält die Guidance CSMS # 64680374 der US-Zollbehörden.
Zeitpunkt der Einfuhr und Verladung ist entscheidend
Waren, die am bzw. nach dem 5. April 2025 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von zehn Prozent.
Ausgenommen hiervon sind Waren, die vor diesem Zeitpunkt verladen wurden und sich noch im Transit befinden, und deren Abfertigung zum freien Verkehr erst nach dem 5. April 2025 durchgeführt wird. Diese Waren können unter bestimmten Bedingungen von den neuen Zöllen ausgenommen werden. Gemäß der aktuellen Guidance der US-Zollbehörden können Importeure diese Ausnahme für Waren, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zusatzzölle im Transit befanden, für Zollanmeldungen bis zum 16. Juni 2025 nutzen. Die Frist wurde verlängert.
Für bestimmte Länder gelten zusätzliche Zölle von 10 Prozent, wenn die Waren zwischen dem 5. und 9. April 2025 verladen wurden und vor dem 16. Juni 2025 in die USA eingeführt werden.
Auch hier sind die korrekten Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs maßgeblich, um die Ausnahmen für Transitware in Anspruch nehmen zu können.
De-minimis-Regeln
Die "de-minimis-Behandlung" gemäß 19 U.S.C. 1321 bleibt vorerst bestehen, sodass Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger weiterhin zollfrei eingeführt werden können. Sobald ein angemessenes Durchsetzungssystem vorhanden ist, um die Zolleinnahmen für diese Sendungen vollständig und zügig zu verarbeiten und einzuziehen, soll die de-minimis-Ausnahme jedoch auslaufen.
Für Waren aus China gilt die de-minimis-Regelung seit dem 2. Mai 2025 nicht mehr.
Drawback
Für die reziproken Zölle der USA ist eine Rückerstattung der zusätzlichen Zölle durch das sogenannte Drawback möglich. Das bedeutet, dass Unternehmen unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung der gezahlten Zölle beantragen können. Dies unterscheidet sich von anderen US-Zusatzzöllen, bei denen Drawback nicht verfügbar ist.
Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihrem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.
Quellen und weiterführende Informationen:
Guidance der US-Zollbehörden:
- Änderungen bezüglich der Transitregelung: CSMS #65201773 - UPDATED GUIDANCE - International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Reciprocal In-Transit End Date Extension
- Änderung bezüglich China: CSMS #65029337 - Guidance – Modifying Reciprocal Tariff Rate for China
- Änderung bezüglich weiterer Ausnahmen: CSMS # 64724565 - UPDATED GUIDANCE – Reciprocal Tariff Exclusion for Specified Products; April 5, 2025 Effective Date
- Änderung bezüglich China und Aussetzung der länderspezifischen Zusatzzölle: CSMS # 64701128 - UPDATED GUIDANCE - Reciprocal Tariffs - Increase in Rate for China and Reversion of Other Country-Specific Rates, Effective April 10, 2025
- Änderungen bezüglich China: CSMS # 64687696 - UPDATED GUIDANCE – Reciprocal Tariffs on Goods of China, April 9, 2025, Effective Date
- CSMS # 64680374 - GUIDANCE - Reciprocal Tariffs, April 5 and April 9, 2025, Effective Dates
Durchführungsverordnungen:
- Änderung der reziproken Zölle gegenüber China: Executive Order 14298 Modifying Reciprocal Tariff Rates To Reflect Discussions With the People's Republic of China vom 12. Mai 2025
- Einführung der Zusatzzölle: Executive Order 14257 Regulating Imports With a Reciprocal Tariff To Rectify Trade Practices That Contribute to Large and Persistent Annual United States Goods Trade Deficits vom 2. April 2025
- Änderung bezüglich 90-Tage-Aussetzung und de-minimis China: Executive Order amendment to reciprocal tariffs and updated duties as applied to low-value imports from the People's Republic of China vom 8. April 2025
- Klarstellung bezüglich weiteren Ausnahmen: Clarification of Exceptions Under Executive Order 14257 of April 2, 2025, as Amended - The White House
Fact Sheet: