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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus

Ab dem 29. August unterliegen alle Sendungen, die nicht über das internationale Postnetz versendet werden, unabhängig vom Warenwert, den regulären Zöllen und Abgaben.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Mit der Executive Order vom 30. Juli 2025 wird die sogenannte De-Minimis-Behandlung gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(C) des US-Zollgesetzes für alle Länder aufgehoben. Diese Regelung erlaubte bisher, dass Waren unter einem bestimmten Wert (in der Regel 800 US-Dollar (US$)) ohne Zahlung von Zollabgaben in die USA eingeführt werden durften.

Alle Importsendungen zollpflichtig

Ab dem 29. August 2025, 00:01 Uhr ET (eastern daylight time) müssen sämtliche Einfuhrsendungen, die nicht unter 50 U.S.C. 1702(b) fallen, unabhängig von ihrem Wert, Herkunftsland, ihrer Transportart und der Art der Einfuhr deklariert und verzollt werden. Dementsprechend unterliegen alle diese Sendungen, mit Ausnahme derjenigen, die über das internationale Postnetz versandt werden, allen anwendbaren Zöllen, Steuern, Gebühren und Abgaben.

Neue Zollregelungen für Postsendungen

Bestimmte internationale Postsendungen unterliegen eigenen, gesonderten zollrechtlichen Vorschriften. Für deren Zollberechnung gelten zwei Modelle. Transportunternehmen müssen entweder 

  • einen Wertzoll (Ad-valorem-Methode) gemäß dem effektiven IEEPA-Tarif für das Ursprungsland oder
  • einen pauschalen Artikelzoll (specific duty) entrichten. 

Die Pauschalzölle richten sich nach dem effektiven IEEPA-Tarif des Ursprungslandes und betragen zwischen US$80 und US$200 pro Paket. Liegt der IEEPA-Zollsatz unter 16 Prozent fallen US$80 an. Bei einem IEEPA-Satz zwischen 16 und 25 Prozent fallen US$160 und bei einem IEEPA-Satz über 25 Prozent fallen US$200 an.

Die Methode der Pauschalzölle gilt für lediglich sechs Monate, danach ist nur die Ad-valorem-Methode zulässig.

Für alle internationalen Postsendungen muss das Ursprungsland des Artikels bei der Customs and Border Protection (CBP) angegeben werden.

Ausnahmen für persönliche Gegenstände bleiben bestehen

Langjährige Ausnahmen gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(A) und (B) bleiben weiterhin bestehen. Das bedeutet, dass amerikanische Reisende nach wie vor persönliche Gegenstände im Wert von bis zu US$ 200 zollfrei mitbringen dürfen und Einzelpersonen weiterhin unentgeltliche Geschenke im Wert von bis zu US$100 zollfrei erhalten können.

CBP erhält weitreichende Befugnisse zur Durchsetzung

Um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen, erhält die Zollbehörde (CBP) erweiterte Befugnisse. Die CBP darf bei informellen Sendungen bis US$2.500 eine Art Sicherheitsleistung (basic importation and entry bond) verlangen. Ferner sind internationale Transportdienstleister zur Hinterlegung von sogenannten Carrier-Bonds verpflichtet, mit der die Entrichtung der vorgeschriebenen Zölle abgesichert wird.

Quellen und weitere Informationen:

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