Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abkommen zwischen den USA und Indonesien

Das Urteil des Supreme Courts hat Auswirkungen auf die Vereinbarung.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die im Rahmen der Deals vereinbarten Zölle werden derzeit nicht angewendet, soweit sie auf dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) beruhen. Dies folgt aus einem Urteil des Supreme Courts. Für die betroffenen Länder gilt daher ein Zusatzzoll von 10 Prozent gemäß Section 122 des Trade Act von 1974. Ob die Rahmenabkommen bzw. Joint Statements angepasst werden, ist derzeit offen.

Nach rund sieben Monaten Verhandlungen verkündeten die USA und Indonesien den Abschluss der Verhandlungen. Der veröffentliche Text sieht die Beseitigung tarifärer sowie nichttarifärer Handelshemmnisse vor und beinhaltet unter anderem Regelungen zum digitalen Handel und zur nationalen Sicherheit.

Beseitigung tarifärer Handelshemmnisse

Das Abkommen sieht weiterhin einen reziproken (IEEPA) Zollsatz in Höhe von 19 Prozent für Waren aus Indonesien vor. Dieser Zollsatz gilt zusätzlich zu allen bestehenden Zöllen, Abgaben und Gebühren für alle Einfuhren - ausgenommen sind lediglich die Waren der Schedules 2A und 2B. Die in Schedule 2A aufgeführten Waren unterliegen nicht den reziproken Zöllen. Für die in Schedule 2B aufgeführten Agrarprodukte beträgt der reziproke Zollsatz Null Prozent. Die USA verpflichten sich außerdem zur Einrichtung eines Mechanismus, der für bestimmte Textil- und Bekleidungswaren aus Indonesien einen reziproken Zoll von Null Prozent vorsieht. Hierfür muss noch ein Importkontingent für solche Waren definiert werden.

Indonesien wird die Zölle für 99 Prozent der aus den USA nach Indonesien eingeführten Produkte abbauen. Dieser Abbau soll sektorenübergreifend erfolgen und sämtliche Bereiche erfassen. Genannt werden unter anderem folgende Sektoren: landwirtschaftliche Erzeugnisse, Gesundheitsprodukte, Meeresfrüchte, Informations- und Kommunikationstechnologie, Automobilprodukte und Chemikalien. Die Zollzugeständnisse seitens Indonesien gegenüber den USA finden Sie in Schedule 1.

Stärkung der Ursprungsregeln

Konkrete Ursprungsregeln sieht der Text bisher nicht vor, jedoch wollen beide Parteien sicherstellen, dass die Vorteile des Abkommens ausschließlich beiden Vertragsparteien zugutekommen.

Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse

Indonesien wird eine Reihe nichttarifärer Handelshemmnisse beseitigen. Dazu zählen unter anderem die Anerkennung von US-Sicherheitsvorgaben für Automobile sowie von FDA-Standards für Medizinprodukte und Arzneimittel als auch die Abschaffung aufwändiger Zertifizierungs- und Kennzeichnungspflichten sowie von Vorversandinspektionspflichten.

Zusätzlich zum Abbau bestehender Handelshemmnisse im Warenverkehr strebt Indonesien auch die Beseitigung von Barrieren im digitalen Handel, im Dienstleistungssektor und im Investitionsbereich an. Dazu gehört ebenfalls die Unterstützung eines dauerhaften WTO-Zollmoratoriums für elektronische Übertragungen

Weitere Themen

Indonesien verpflichtet sich, international anerkannte Arbeitsrechte zu schützen, sowie künftig keine Produkte mehr zu importieren, die unter Zwangsarbeit entstanden sind.

Beide Parteien haben sich darauf verständigt, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die Resilienz globaler Lieferketten zu stärken. Bestandteil dieser Bemühungen sind gemeinsame Maßnahmen gegen Zollhinterziehung sowie eine verstärkte Kooperation in den Bereichen Exportkontrolle und Absicherung von Investitionen.

Nächste Schritte

In den kommenden Wochen sollen die nationalen Verfahren durchlaufen werden, damit das Abkommen in Kraft treten kann. Das Abkommen soll 90 Tage nach dem schriftlichen Austausch über den Abschluss der jeweiligen rechtlichen Verfahren oder zu einem gemeinsam festgelegten späteren Zeitpunkt in Kraft treten.

Quellen:

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