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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

USA verhängen Zölle auf Waren aus Indien

Die USA verhängen ab dem 27. August einen zusätzlichen Zoll von 25 Prozent auf indische Importe. 

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Ab dem 27. August 2025 werden zahlreiche indische Waren bei der Einfuhr in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 25 Prozent belastet. Dies hat Präsident Donald Trump am 6. August 2025 unter Berufung auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung (Exceutive Order/E.O.) angeordnet. Als Begründung führen die USA an, dass die Maßnahme eine Reaktion auf den fortgesetzten Bezug von Öl aus Russland sei.

Demnach gilt: Waren, die am bzw. nach dem 27. August 2025, 00:01 Uhr ET (Eastern Daylight Time) zum freien Verkehr abgefertigt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen neuerdings dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz von 25 Prozent. Die E.O. sieht eine Ausnahme für Güter vor, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits im Transit befinden.

Änderung des Zolltarifs

Um die angekündigten Zollsätze umzusetzen, wird Unterkapitel III des Kapitels 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) gemäß der Executive Order vom 6. August 2025 geändert.

Die Zölle von 25 Prozent werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben, es sei denn, die Einfuhr unterliegt bestehenden oder künftigen Maßnahmen gemäß Section 232 des Trade Expansion Act (Zusatzzölle auf Stahl, Aluminium und KFZ).) In diesen Fällen finden die Zölle der E.O. vom 6. August 2025 in Höhe von 25 Prozent keine Anwendung (Sec. 3 (a)).

Die reziproken Zölle gemäß E.O. 14257 in Höhe von 25 Prozent gelten zusätzlich (Sec. 3 (d)). Demnach werden Waren aus Indien mit zusätzlichen Zöllen von mindestens 50 Prozent belegt.

Weitere Hinweise zum Geltungsbereich der Zölle und Kumulierungsmöglichkeiten sowie zu entsprechenden Begriffsdefinitionen finden Sie in der E.O. vom 6. August 2025.

Hinweise zu Begriffsdefinitionen

Unter russisches Öl ("Russian Federation oil") fallen gemäß E.O. vom 6. August 2025 Rohöl oder Erdölerzeugnisse, die in der Russischen Föderation gewonnen, raffiniert oder von dort exportiert werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des an der Produktion oder dem Verkauf dieses Rohöls oder dieser Erdölerzeugnisse beteiligten Stellen.

Der Begriff "indirekte Einfuhr" (“indirectly importing”) umfasst den Kauf von Öl der Russischen Föderation über Zwischenhändler oder Drittländer, sofern die Herkunft des Öls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf Russland zurückgeführt werden kann.

Quellen und weiterführende Informationen:

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