Zollbericht Vereinigte Arabische Emirate Internationale Handelsabkommen
Internationale Handelsabkommen und WTO
Neben den Freihandelsabkommen des GCC verhandeln die Emirate auch eigene bilaterale Abkommen.
28.07.2025
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind Mitglied des Golfkooperationsrates (Gulf Cooperation Council - GCC) und der Greater Arab Free Trade Area (GAFTA). Darüber hinaus verhandeln sie eigene, bilaterale Freihandelsabkommen. Die Mitgliedstaaten des GCC behalten sich das Recht vor, eigene bilaterale Freihandelsabkommen abzuschließen, solange diese nicht gegen die gemeinsamen Regeln der Zollunion oder des Gemeinsamen Marktes verstoßen.
Gespräche mit der EU
Die Europäische Union und die Vereinigten Arabischen Emirate haben sich darauf geeinigt, Gespräche über ein Freihandelsabkommen aufzunehmen. Laut EU-Kommission soll dieses Abkommen die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den VAE stärken und als Katalysator für engere Verbindungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat dienen.
Die Verhandlungen werden sich auf die Liberalisierung des Handels mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen konzentrieren sowie die Zusammenarbeit in strategischen Sektoren wie erneuerbare Energien, grüner Wasserstoff und kritische Rohstoffe konzentrieren.
Golfkooperationsrat
Zusammen mit Bahrain, Saudi-Arabien, Kuwait, Katar und Oman sind die Vereinigten Arabischen Emirate Mitglied des Golfkooperationsrates. Im Jahre 2003 wurde offiziell eine Zollunion (GCC Customs Union) mit einem gemeinsamen Zollgesetz und einem gemeinsamen Zolltarif, mit einigen wenigen Ausnahmen, geschaffen. Im Jahre 2008 folgte der gemeinsame Markt (Gulf Common Market). Der Außenzollsatz beträgt fünf Prozent für die meisten Waren. Der Warenhandel innerhalb des GCC ist zollfrei. Die VAE sowie alle anderen GCC-Staaten sind Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO.
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit sind einheitliche Maßnahmen im Handel und Zollwesen zu beobachten. Darüber hinaus wurde ein Patentamt des GCC zum Schutz von einheitlichem Markenrecht gegründet. Zoll- und Konformitätsverfahren werden zunehmend digitalisiert und vereinfacht.
Einfuhrverbote, Beschränkungen und produktspezifische Regeln sind allerdings noch nicht vollständig vereinheitlicht worden, so dass hier abweichende nationale Regelungen möglich sind. Für die Abschaffung der verbliebenen Handelsbarrieren und die Organisation innerhalb der Zollunion ist seit Juni 2012 die GCC Customs Union Authority in Riad verantwortlich.
Die Finanzminister des GCC haben im Mai 2016 eine einheitliche Umsatzsteuer in Höhe von fünf Prozent beschlossen. Bisher setzten lediglich Saudi-Arabien, die VAE, Bahrain und Oman den Beschluss um. Saudi-Arabien hob den Steuersatz zum 1. Juli 2020 von 5 auf 15 Prozent an. Bahrain verdoppelte seinen Steuersatz zum 1. Januar 2022 von fünf auf zehn Prozent.
Eine Verbrauchsteuer auf gesundheitsschädliche Produkte wie Zigaretten, Energy Drinks und gesüßte Getränke wurde ebenfalls beschlossen und teilweise umgesetzt.
Freihandelsabkommen des Golfkooperationsrates
Der Golfkooperationsrat hat bislang zwei Freihandelsabkommen: eines mit den EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen und eines mit Singapur. Der GCC führt unter anderem Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich, der Türkei, Indonesien, Malaysia und China. Die Verhandlungen über ein Abkommen mit Neuseeland wurden bereits abgeschlossen. Mit Pakistan und Südkorea wurden die Abkommen bereits unterzeichnet und müssen noch ratifiziert werden bevor sie in Kraft treten.
Das Abkommen mit den EFTA-Staaten einschließlich der bilateralen Landwirtschaftsabkommen ist zum 1. Juli 2014 für die EFTA-Staaten und am 1. Juli 2015 in den GCC-Staaten in Kraft getreten. Für Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft (Zolltarif-Kapitel 25 bis 97) mit Ursprung in den GCC-Staaten fallen die Zölle in den EFTA-Staaten weg. Auch die GCC-Staaten gewähren für die Mehrzahl der gewerblichen Erzeugnisse aus den EFTA-Staaten zollfreien Zugang. Bei der Ausfuhr aus den EFTA-Staaten in den GCC ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 als Ursprungsnachweis zu nutzen. Einzelheiten zum Zollabbauregime für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Fisch und sonstige Meereserzeugnisse sowie bei Basisagrarprodukten enthalten die Anhänge I und III zum Abkommen sowie die entsprechenden Anhänge der Landwirtschaftsabkommen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der EFTA zu finden.
Das Freihandelsabkommen mit Singapur ist am 1. September 2013 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Abkommens gewährt Singapur allen GCC-Ursprungswaren mit sofortiger Wirkung Zollfreiheit. Im Gegenzug sind circa 95 Prozent der Tariflinien des GCC-Einfuhrzolltarifs für Waren mit Ursprung in Singapur zollfrei, für weitere 2,7 Prozent gilt seit 2018 Zollfreiheit. Die Ursprungsregeln des Abkommens sehen grundsätzlich einen inländischen Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent vor.
Greater Arab Free Trade Area (GAFTA)
Die 17 Mitgliedsstaaten der Arabischen Liga unterzeichneten 1997 einen Vertrag über die Arabische Freihandelszone (Greater Arab Free Trade Area - GAFTA), auch als Great Arab Free Trade Area oder Pan-Arab Free Trade Area (PAFTA) bekannt. Der Vertrag ist im Januar 1998 in Kraft getreten. Zu den Mitgliedstaaten der GAFTA gehören neben den GCC-Staaten auch Tunesien, Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Sudan und Syrien. Die Vertragsparteien gewähren sich offiziell Zollfreiheit bei der Einfuhr ihrer industriellen und landwirtschaftlichen Ursprungswaren.
Bilaterale Freihandelsabkommen
Neben den Freihandelsabkommen des GCC verhandeln die Emirate auch eigene Abkommen. Laut Angaben des Wirtschaftsministers der VAE strebt das Land den Abschluss von 26 umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement - CEPA) an. Derzeit werden unter anderem Verhandlungen mit Brasilien, Japan und den Philippinen geführt. Die Abkommen mit den folgenden Ländern sind bereits in Kraft: Israel, Türkei, Georgien, Indonesien, Kambodscha, Costa Rica, Mauritius, Indien, Jordanien und Serbien.