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Rechtsmeldung Vereinigtes Königreich Sozialversicherungsrecht

Britische Regierung senkt Beiträge zur Sozialversicherung

Das Spring Budget bringt eine Senkung der Sozialabgaben – diese betrifft aber nicht den Arbeitgeberanteil. Immerhin steigt die Schwelle für die Umsatzsteuerregistrierung leicht an.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

In Großbritannien werden die Sozialversicherungsbeiträge (National Insurance Contributions - NIC) direkt vom Gehalt abgezogen und durch die Arbeitgeberin abgeführt, bei Selbständigen hingegen durch diese selbst. Der Beitrag wird als Ganzes an den Staat abgeführt, der auch die Sozialleistungen, wie zum Beispiel den staatlichen Gesundheitsdienst (National Health Service - NHS), wirtschaftlich trägt.

Ab April 2024 sinken die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung um 2 auf 8 Prozent. Dieser Beitrag wird fällig auf Arbeitseinkommen zwischen 12.570 und 50.270 Pfund Sterling pro Jahr. Es handelt sich schon um die zweite Senkung des Arbeitnehmerbeitrags, nachdem dieser zum Januar 2024 bereits von 12 auf 10 Prozent gesenkt worden war. Der Arbeitgeberanteil bleibt bei 13,8 Prozent, fällig ab einem Betrag von 9.100 Pfund Sterling pro Jahr und ohne Obergrenze. Für Selbständige gibt es ebenfalls eine Senkung der Beiträge auf 6 Prozent, die Einkommensgrenzen sind dieselben wie bei Arbeitnehmern.

Die Schwelle für die Registrierung zur britischen Umsatzsteuer steigt ab April 2024 von 85.000 auf 90.000 Pfund Sterling pro Jahr. Dies ist die erste Erhöhung seit 2017. Betriebe mit steuerbaren Leistungen von weniger als 90.000 Pfund müssen sich nicht zur Umsatzsteuer registrieren, können dies aber nach wie vor freiwillig tun.

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