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Rechtsmeldung Vereinigtes Königreich Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Britischer Mindestlohn steigt deutlich an

Jedes Jahr zum April wird der britische Mindestlohn angepasst, dieses Mal inflationsbedingt deutlich nach oben. Aber auch andere Beträge steigen an.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Der britische Mindestlohn steigt von 10,42 Pfund auf 11,44 Pfund pro Stunde für alle Berechtigten ab 21 Jahren (von 18 bis 20 Jahre: 8,60; unter 18 Jahre: 6,40 Pfund). Für Lehrlinge bis 19 Jahren oder im ersten Lehrjahr gilt ebenfalls ein Mindestlohn von 6,40 Pfund. Diese Stundensätze gelten seit dem 1. April 2024.

Der Betrag der Lohnersatzleistung bei Krankheit, das Statutory Sick Pay (SSP), steigt ab 6. April von 109,40 Pfund auf 116,75 Pfund pro Woche. Das SSP ist für bis zu 28 Wochen zu zahlen, und zwar von der Arbeitgeberin. Außerdem steigen die Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Geburt von Kindern: Mutter- und Vaterschaftsgeld (Statutory Maternity / Paternity Pay), sowie Leistungen bei Adoption und Elterngemeinschaft (Statutory Adoption Pay und Shared Parental Pay) betragen nunmehr maximal 184,03 Pfund pro Woche. Diese Beträge werden ebenfalls von der Arbeitgeberin gezahlt, können jedoch in der Regel vom Staat erstattet werden.

Schließlich steigen auch die Beträge, die britische Arbeitsgerichte erfolgreichen Klägern zusprechen dürfen: Die Kompensation für eine unfaire Kündigung beträgt künftig maximal 115.115 Pfund (bislang 105.707 Pfund). Der für andere Ausgleichsleistungen (zum Beispiel Statutory Redundancy Pay) maximal zu berücksichtigende Betrag steigt von 643 auf nunmehr 700 Pfund. 

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