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Vereinigtes Königreich: Steuerrecht

Dieser Überblick informiert über das Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrecht im Vereinigten Königreich.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird in der Regel von der Finanzbehörde auf der Basis einer Steuererklärung festgesetzt. Bei Arbeitnehmenden wird die Lohnsteuer im Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE = Pay As You Earn) einbehalten. Das Veranlagungsjahr für die Einkommensteuer dauert vom 6. April bis zum 5. April des Folgejahres. 

Die aktuellen Einkommensteuersätze (2022/2023) betragen in England und Nordirland:

Bei einem Einkommen von (Pfund Sterling)

Steuersatz (in Prozent)

Bis zu 12.570

0 (Personal Allowance)

über 12.570 bis 37.700

20 (basic rate)

über 37.700 bis 150.000

40 (higher rate)

über 150.000

45 (additional rate)

Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 125.140 Pfund Sterling entfällt der Steuerfreibetrag gänzlich. Eine Übersicht aller Sätze auch für Wales und Schottland hält die britische Regierung online bereit.

Für Einkünfte aus Sparguthaben (savings income) fallen keine Steuern an, wenn die Gesamteinkünfte des Steuerpflichtigen weniger als 17.570 Pfund Sterling betragen. Im Übrigen hängt der steuerfreie Betrag der Spareinkünfte davon ab, ob die basic rate, die higher rate oder die additional rate anwendbar ist. Im Falle der basic rate beträgt der Freibetrag 1.000 Pfund Sterling, im Fall der higher rate 500 Pfund Sterling.

Im Rahmen des Autumn Statements wurden Steueränderungen ab April 2023 angekündigt:

  • Der Schwellenwert für den Spitzensteuersatz von 45 Prozent (additional rate) wird ab dem 6. April 2023 von 150.000 Pfund Sterling auf 125.140 Pfund Sterling Jahreseinkommen gesenkt.
  • Die Freibeträge für den Grundsteuersatz von 20 Prozent (basic rate) und den höheren Satz von 40 Prozent (higher rate) der Einkommensteuer sowie die Schwellenwerte für die Sozialversicherung (national insurance) werden bis April 2028 eingefroren.

Demnach ergeben sich für 2023/2024 folgende Einkommensteuersätze in England und Nordirland:

Bei einem Einkommen von (Pfund Sterling)

Steuersatz (in Prozent)

Bis zu 12.570

0 (Personal Allowance)

über 12.570 bis 37.700

20 (basic rate)

über 37.700 bis 125.140

40 (higher rate)

über 125.140

45 (additional rate)

Körperschaftsteuer

Rechtliche Grundlage ist der Corporation Tax Act 2010. Der Normalsatz der britischen Körperschaftsteuer beträgt 19 Prozent. Das Steuerjahr (financial year), für das die Körperschaftsteuersätze jeweils festgestellt werden, läuft vom 1. April des jeweiligen Steuerjahres bis zum 31. März des folgenden Jahres. 

Im Autumn Statement kündigte die britische Regierung an, an der für April 2023 vorgesehenen Anhebung des Satzes der Körperschaftsteuer auf 25 Prozent für Unternehmen mit Gewinnen von 250.000 Pfund Sterling oder mehr festzuhalten. Zudem will die Regierung die Säule 2 des im Rahmen der OECD erarbeiteten Zwei-Säulen-Projekts umsetzen: Die globale effektive Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent soll für Rechnungszeiträume, die am oder nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, gelten.

Umsatzsteuer

Der Value Added Tax Act 1994 bildet die rechtliche Grundlage. Die Mehrwertsteuer (Value Added Tax - VAT) wird im Vereinigten Königreich auf Waren und Dienstleistungen erhoben, der Standard-Umsatzsteuersatz beträgt 20 Prozent (sec. 2 Value Added Tax Act 1994). Für bestimmte Güter und Dienstleistungen besteht ein reduzierter Steuersatz von fünf Prozent. Umsatzsteuerbefreit sind vor allem die meisten Nahrungs- und Arzneimittel. Eine umfangreiche Auflistung nach bestimmten Waren und Dienstleistungen findet sich in dieser Guidance.

Durch den Brexit ergeben sich seit dem 1. Januar 2021 umsatzsteuerrechtliche Änderungen hinsichtlich des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs mit dem Vereinigten Königreich. Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer informiert hierzu in einem umfassenden Merkblatt.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Das zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland vereinbarte "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" vom 30.3.2010 (in Kraft seit 30. Dezember 2010) erstreckt sich auf den gesamten steuerlichen Bereich von in Deutschland und/oder im Vereinigten Königreich lebenden Personen. Seit dem 1. Januar 2016 findet das Protokoll vom 17. März 2014 zur Änderung des Deutsch-Britischen Doppelbesteuerungsabkommens Anwendung. Bezüglich der Vergütung von Ortskräften ist es nunmehr so, dass diese Vergütungen für solche Ortskräfte, die im Vereinigten Königreich tätig sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ausschließlich in Deutschland zu versteuern sind (auch wenn es sich um Deutsch-Britische Doppelstaater handelt). Das DBA ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar.

Weitergehende Informationen

Übersichten zur Einkommensteuer sowie zur Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer stehen auf der Webseite von HM Revenue & Customs auf Englisch zur Verfügung. Zudem unterstützt der Servicebereich Steuern der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer in London deutsche Unternehmen bei steuerrechtlichen Fragen.

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