Vorübergehende Ursprungsregeln im PEM-Raum
Ein alternativ anwendbares Regelwerk ergänzt die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen. Ab 2025 gelten neue Übergangsregeln.
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Ein alternativ anwendbares Regelwerk ergänzt die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen. Ab 2025 gelten neue Übergangsregeln.
Norwegen ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), unterhält aber durch die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum sehr enge wirtschaftliche Beziehungen zur EU.
Norwegen ist kein EU-Mitglied. Dennoch gelten die Bestimmungen des Binnenmarktes, da das Land zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört.
In Zeiten der fortdauernden Internationalisierung gehört das Entsenden von Arbeitnehmern zum Alltagsgeschäft global agierender Unternehmen.
Lieferantenerklärungen ohne Vermerk "Übergangsregeln" können für die Ursprungsermittlung nach den Übergangsregeln verwendet werden.
Das neue Freihandelsabkommen umfasst den Dienstleistungshandel, Investitionen und eine Reihe weiterer Verpflichtungen zur Liberalisierung des Handels.