Rechtsmeldung Welt Umsatzsteuer
Was bedeutet das Reverse-Charge-Verfahren und wann kommt es zur Anwendung?
Beim Reverse Charge-Verfahren handelt es sich nicht um eine Befreiung von der Umsatzsteuer, sondern um eine Verlagerung der Steuerschuld. Steuerschuldner bei der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der leistende Unternehmer. In bestimmten Konstellationen wird bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen zwischen Unternehmern innerhalb der EU (§ 13b Absatz 1 UStG) allerdings die Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger verlagert, wenn er Unternehmer oder eine juristische Person ist (§ 13b Absatz 5 Satz 1 UStG).
Wenn ein Unternehmen aus einem EU-Mitgliedstaat eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringt, gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der Empfänger der Dienstleistung muss die Umsatzsteuer in seinem Land erklären und abführen. Der leistende Unternehmer stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, vermerkt aber den Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Mehr zu Umsatzsteuerbefreiungen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr