Recht kompakt Thailand
Der Länderbericht Recht kompakt Thailand bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Der Länderbericht Recht kompakt Thailand bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Am 27. Mai 2019 wurde der Personal Data Protection Act, B.E. 2562 (2019) (PDPA, Gesetz zum Schutz persönlicher Daten) veröffentlicht. Es ist Thailands erstes Datenschutzgesetz. (Stand: 22.04.2025)
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Anlaufstellen für Ihr Thailandgeschäft. Dazu zählen Behörden vor Ort.
Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in ausgewählte umweltschutz- sowie energierechtliche Rechtsgrundlagen im thailändischen Recht. (Stand: 02.05.2025)
Das Arbeitsrecht ist hauptsächlich im Labour Protection Act geregelt. (Stand: 16.04.2025)
Für ausländische Unternehmen bestehen in Thailand viele Möglichkeiten, unternehmerisch tätig zu werden, wie Kapital-, Personengesellschaften, Joint Ventures oder Repräsentanzbüros. (Stand: 15.04.2025)
Neben einem speziellen Visum ist für Ausländer zur Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis notwendig. Bei Entsendungen sind insbesondere steuerrechtliche Aspekte zu beachten. (Stand: 29.04.2025)
Das Handelsvertreterrecht ist nicht speziell geregelt, sondern unterliegt den allgemeinen Normen des Vertretungsrechts (Sec. 797 ff. CCC). (Stand: 14.04.2025)
Zentrale Norm für Investitionen ausländisch investierter Unternehmen ist der Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) (FBA). (Stand: 15.04.2025)
Hersteller und Verkäufer können im Falle defekter Güter nach dem Produkthaftungsgesetz haften. (Stand: 15.04.2025)