Brexit: Die Einreise zur Dienstleistungserbringung ab 2021
Das neue Abkommen über Handel und Zusammenarbeit schafft kaum Erleichterung: Die Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich wird komplizierter, oft sogar unmöglich.
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Das neue Abkommen über Handel und Zusammenarbeit schafft kaum Erleichterung: Die Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich wird komplizierter, oft sogar unmöglich.
Das Freihandelsabkommen EU-VK widmet sich auch Dienstleistungen und Investitionen. Es finden sich Ausführungen zu Inländerbehandlung, Meistbegünstigung sowie Vorbehaltsregelungen.
Das Trade and Cooperation Agreement vom 24. Dezember 2020 enthält wichtige Regelungen zum Thema Entsendung und Sozialversicherung. Vieles bleibt zunächst so, wie es ist.
Seit 1. Januar 2021 gehört Großbritannien nicht mehr zum Binnenmarkt. Das Handels- und Partnerschaftsabkommen kann nichttarifäre Handelshemmnisse nicht abwenden.
Der Schutz von Marken und Designs im Vereinigten Königreich richtet sich nicht mehr nach europäischen Regelungen. Patente hingegen bleiben vom Brexit weitgehend unberührt.
Das Handels- und Kooperationsabkommen EU-Vereinigtes Königreich (VK) geht in seinen Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen über die Bestimmungen des WTO-Rechts hinaus.
Das System der europäisch-britischen Anerkennung von Berufsqualifikationen befindet sich im Umbruch. Das Freihandelsabkommen EU-VK gibt lediglich einen Rahmen vor.
Die neue Version ersetzt die vorläufige Fassung
Zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehung und zur Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität wurde ein gemeinsames Abkommen geschlossen.
Auch nach dem Brexit möchte Serbien an einem präferenzbegünstigten Handel mit dem Vereinigten Königreich festhalten. Das neue Abkommen ist nun in Kraft.