Italien: Öffentliche Aufträge
Das öffentliche Beschaffungswesen unterliegt dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und den EU-weiten Rechtsvorschriften.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Das öffentliche Beschaffungswesen unterliegt dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und den EU-weiten Rechtsvorschriften.
Das italienische Recht normiert in produkthaftungsrechtlichen Fällen im Grundsatz eine verschuldensunabhängige Herstellerhaftung.
Das Handelsvertreterrecht basiert auf europäischen Vorgaben und findet seine rechtliche Grundlage im Codice civile. Das Vertragshändlerrecht hingegen ist gesetzlich nicht geregelt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind in den Artikeln 1341, 1342 und 1370 Codice civile geregelt. Sie gelten sowohl gegenüber Kaufleuten als auch gegenüber Nichtkaufleuten.
Im italienischen Recht kommen sowohl Rechte an einer Sache als auch solche Rechte, die sich nicht auf eine Sache beziehen, und vertraglich vereinbarte Sicherungsmittel in Betracht.
Die grundlegenden Regelungen finden sich in den Art. 1490 ff. Zivilgesetzbuch (Codice civile). Für den Verbrauchsgüterkauf ist das Verbraucherschutzgesetz (Codice del consumo) lex specialis.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist für Italien am 1. Januar 1988 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten.
Das italienische Recht unterscheidet folgende Verjährungsfristen (termine di prescrizione): allgemeine Verjährung, kurze Verjährung und vermutete Verjährung.
Neben Informationen zu dem auf internationale Verträge anwendbaren Recht gibt dieser Rechtsbericht Auskünfte zu den verschiedenen Vertragsarten des italienischen Rechts.
Ausländisches Kapital kann in Italien grundsätzlich ohne Beschränkung investiert werden.