Italien: Arbeitsrecht
Das italienische Arbeitsrecht ist geprägt durch gesetzliche Regelungen sowie tarifvertragliche Bestimmungen.
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Das italienische Arbeitsrecht ist geprägt durch gesetzliche Regelungen sowie tarifvertragliche Bestimmungen.
Ein gesetzlicher Mindestlohn existiert in Italien nicht. Es sind aber stets tarifvertragliche Bestimmungen zu beachten.
Italien ist eine parlamentarische Republik. Die italienische Rechtsordnung ist kontinentaleuropäisch geprägt und beruht in weiten Teilen auf geschriebenem Recht.
Mit Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 wurde u.a. das deutsche Nachweisgesetz geändert. Die erweiterten Informationspflichten eines Arbeitgebers betreffen auch den Entsendevertrag.
Die Vertikal-GVO ist Orientierungshilfe beim Abschluss von Vereinbarungen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Produktions- oder Vertriebsstufen. Neuerungen ab 1. Juni 2022.
Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 angenommen.
Mit einem Richtlinienvorschlag vom 22. Dezember 2021 will die EU die internationale Vereinbarung über die Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen zügig vorantreiben.
Ab 1. Januar 2022 gelten erweiterte Rechte bei Verbraucherverträgen: neue Begriffsbestimmungen, Aktualisierungspflicht und Ausdehnung der Beweislastumkehr sollen das Kaufrecht digitaler machen.
Die Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinien ersetzen die bisher geltende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Die neuen nationalen Regelungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Von der breiten Öffentlichkeit relativ unbemerkt wurde am 30. Juni 2021 das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags veröffentlicht.