VAE: Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen
Wer Messe- oder Ausstellungswaren temporär in die Vereinigten Arabischen Emirate einführen möchte, hat zwei Möglichkeiten: Carnet ATA oder Sicherheitsleistung.
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Wer Messe- oder Ausstellungswaren temporär in die Vereinigten Arabischen Emirate einführen möchte, hat zwei Möglichkeiten: Carnet ATA oder Sicherheitsleistung.
Herkunftsbezeichnungen wie "Made in EU" oder "Made in Europe" werden in den GCC-Staaten aus Gründen des Verbraucherschutzes im Allgemeinen nicht anerkannt.
Bei Einfuhren von Nahrungsmitteln und Produkten mit tierischen Inhalten muss grundsätzlich ein Halal-Zertifikat vorgelegt werden.
Viele Vorschriften zur Herstellung von Produkten werden in Standards der GSO geregelt. Deutsche Zertifizierungsunternehmen können beim Marktzugang helfen.
In den VAE eingeführte Waren können unter Anwendung verschiedener Zollverfahren abgefertigt werden.
Eine Zollanmeldung ist vor jeder Einfuhr erforderlich, auch wenn die Ware vom Zoll befreit ist.
Neben den Freihandelsabkommen des GCC verhandeln die Emirate auch eigene bilaterale Abkommen.
Für Tiere, Pflanzen und Nahrungsmittel gelten besonders strenge Einfuhrbestimmungen.
Bei der Einfuhr einiger Waren sind Verbote oder Beschränkungen zu beachten.
Die meisten Waren werden mit fünf Prozent verzollt.