Belarus - Devisenrechtliche Änderung betreffend Zwangsumtausch von Einnahmen in ausländischer Währung
(GTAI) Gemäß belarussischem Devisenrecht müssen in Belarus ansässige juristische Personen und Einzelunternehmer einen Teil ihrer Einnahmen in ausländischer Währung in die nationale Währung umtauschen. Der Anteil der Einnahmen, die diesem Zwangsumtausch unterliegen, wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 auf 10 Prozent gesenkt.
Der ursprüngliche dem Zwangsumtausch unterliegende Anteil betrug 30 Prozent und wurde zum 1. September 2016 auf 20 Prozent gesenkt. Die weitere Reduzierung erfolgt nach Angaben...