Besondere Zollverfahren
Das aserbaidschanische Zollrecht gewährt Importeuren weitere Arten von Zollverfahren. Dabei werden die folgenden am häufigsten genutzt.
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Das aserbaidschanische Zollrecht gewährt Importeuren weitere Arten von Zollverfahren. Dabei werden die folgenden am häufigsten genutzt.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Besondere Verfahren bedürfen einer Bewilligung der Zollbehörde.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Zoll und Einfuhr kompakt - Brasilien gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Die vorübergehende Verwendung von Waren ist in Brasilien für begrenzte Zeiträume entweder bei vollständiger Aussetzung oder anteiliger Zahlung der Einfuhrabgaben möglich.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der folgenden, besonderen Zollverfahren überführt werden.
Zoll und Einfuhr kompakt - Senegal gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Neben der Abfertigung zum freien Verkehr können Waren auch in eines der besonderen Zollverfahren überführt werden.
Besondere Zollverfahren bieten einen wirtschaftlichen Vorteil durch vollständige oder teilweise Abgabenbefreiung.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr kann eine Ware im Zuge ihrer Einfuhr auch zu anderen (besonderen) Zollverfahren angemeldet werden.