Einfuhrverbote und Beschränkungen
Es bestehen drei Einfuhrregimes: Die liberalisierte Einfuhr, die Einfuhr mit Vorablizenz sowie Einfuhrverbote.
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Es bestehen drei Einfuhrregimes: Die liberalisierte Einfuhr, die Einfuhr mit Vorablizenz sowie Einfuhrverbote.
Die EU weitet bereits bestehende Ein- und Ausfuhrbeschränkungen aus.
Zoll und Einfuhr kompakt - Island gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente sowie zu zahlenden Abgaben.
Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten, für andere Waren sind Genehmigungen einzuholen. Devisenbeschränkungen wurden aufgehoben.
Hier erhalten Exporteure einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Verbote und Beschränkungen.
Zoll und Einfuhr kompakt - Neuseeland gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Zoll und Einfuhr kompakt - Chile gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Für beispielsweise gebrauchte Güter oder bestimmte Lebensmittel bestehen besondere Marktzugangsvoraussetzungen. Die Einfuhr ist deshalb nur mit einer Genehmigung möglich.
Zoll und Einfuhr kompakt - Mauritius gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Für die Einfuhr von etwa Lebensmitteln und Medikamenten gelten Sonderregelungen. Nur wenn diese erfüllt sind und entsprechende Dokumente vorgelegt werden, ist die Einfuhr erlaubt.