Japan: Sicherungsmittel
Typische Sicherungsmittel sind in Japan der Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung und die Hypothek.
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Typische Sicherungsmittel sind in Japan der Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung und die Hypothek.
Für Ausländer bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen zum Erwerb von Grundeigentum oder Immobilien.
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Im Allgemeinen bestehen für Ausländer, die in Kolumbien Immobilien erwerben möchten, keine besonderen Einschränkungen.
Das kolumbianische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel, auch den Eigentumsvorbehalt.
Der Länderbericht Recht kompakt Kolumbien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Der Länderbericht Recht kompakt Ghana bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
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Der Länderbericht Recht kompakt Österreich bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Auch in Österreich ist der Eigentumsvorbehalt ein gängiges Sicherungsmittel. Er ist zwar gesetzlich nicht geregelt, von Lehre und Rechtsprechung jedoch anerkannt.